Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

natliche Zuchthausstrafe und nachhe- 
rige Einsperrung in ein Polizeihaus, 
mindestens auf die Dauer von sieben 
Monaten; 
3. auf eine vor dem O. A. Gerichte Weins, 
berg verhandelte Untersuchung: 
a) gegen Gottfried Ruß, von Eichelberg, 
O. A. Weinsberg, wegen in Gemein- 
schaft mit Christian Rappold und David 
Glaßer von da verübter wörtlicher und 
thäátlicher Mißhandlung des Fürstlich 
Bartenstein'schen Waldgängers Pfeffer, 
aus Rache wegen einer amtlichen An- 
zeige, unter Aufhebung des oberamts- 
gerichtlichen Erkenntnisses, über die 
bereits erstandene Gefängnißstrafe noch 
eine drei und einhalbmonatliche 
Festungsstrafe und die Bezahlung von 
der Untersuchungs-Kosten; 
b) gegen Christian Rappold, wegen 
gleichen Verbrechens ebenfalls eine 
drei und einhalbmonatliche Fe- 
stungsstrafe und die Bezahlung von 
der Umtersuchungs-Kosten ausge- 
sprochen, 
Am 1o. Juni wurden verurtheilt: 
. Christian Eisenmann, von Walters- 
berg, O.A. Backnang, wegen grofen 
Diebstahls, neben Zuscheidung seiner 
Haft= und Untersuchungs-Kosten zu 
fünfmonatlicher Festungsstrafe; 
10. die bei dem O. A. Gericht Eflingen in 
Untersuchung gekommene Judithe Caro= 
line Heeo zu Reichenbach, O. A. Göp- 
pingen, wegen dritten Diebstahls und 
wegen Begünstigung eines Diebstahls, 
neben Bezahlung der Arrest= und Un- 
tersuchungs-Kosten, auch neben dem Er- 
saße des noch übrigen Schadens zu ze- 
henmonatlicher Zuchthausstrafe und 
nachheriger Einsperrung in ein Polizei- 
haus, wenigstens auf die Dauer von 
fünf Monaten; 
11. Albrecht Friedauer, von Reissach, 
O. A. Weinsberg, wegen mehrfacher 
doppelter Verpfändung von Grundstü- 
cken und dadurch zu Schuld gebrachter 
großer Vermögens= Beeinträchtigung, 
neben dem Ersah des Schadens und Be- 
zahlung sämtlicher Untersuchungs-Kosten 
zu viermonatlicher Festungsstrafe; 
12. der bei dem O. A.Gerichte Vaihingen 
in Untersuchung gekommene Christian 
Riegraf, von Poppenweiler, O.A. 
Ludwigsburg, wegen eines ausgezeichne- 
ten, im rechtlühen Sinne sechsten Dieb- 
stahls, ferner wegen gewerbsmäßig ver- 
übter Betrügereien, welche den zweiten 
Rückfall bilden, und wegen frecher Lü- 
gen, unverschämten Betragens und In- 
jurien gegen Zeugen vor Gericht, neben 
der Verbindlichkeit zum Ersatze des
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.