natliche Zuchthausstrafe und nachhe-
rige Einsperrung in ein Polizeihaus,
mindestens auf die Dauer von sieben
Monaten;
3. auf eine vor dem O. A. Gerichte Weins,
berg verhandelte Untersuchung:
a) gegen Gottfried Ruß, von Eichelberg,
O. A. Weinsberg, wegen in Gemein-
schaft mit Christian Rappold und David
Glaßer von da verübter wörtlicher und
thäátlicher Mißhandlung des Fürstlich
Bartenstein'schen Waldgängers Pfeffer,
aus Rache wegen einer amtlichen An-
zeige, unter Aufhebung des oberamts-
gerichtlichen Erkenntnisses, über die
bereits erstandene Gefängnißstrafe noch
eine drei und einhalbmonatliche
Festungsstrafe und die Bezahlung von
der Untersuchungs-Kosten;
b) gegen Christian Rappold, wegen
gleichen Verbrechens ebenfalls eine
drei und einhalbmonatliche Fe-
stungsstrafe und die Bezahlung von
der Umtersuchungs-Kosten ausge-
sprochen,
Am 1o. Juni wurden verurtheilt:
. Christian Eisenmann, von Walters-
berg, O.A. Backnang, wegen grofen
Diebstahls, neben Zuscheidung seiner
Haft= und Untersuchungs-Kosten zu
fünfmonatlicher Festungsstrafe;
10. die bei dem O. A. Gericht Eflingen in
Untersuchung gekommene Judithe Caro=
line Heeo zu Reichenbach, O. A. Göp-
pingen, wegen dritten Diebstahls und
wegen Begünstigung eines Diebstahls,
neben Bezahlung der Arrest= und Un-
tersuchungs-Kosten, auch neben dem Er-
saße des noch übrigen Schadens zu ze-
henmonatlicher Zuchthausstrafe und
nachheriger Einsperrung in ein Polizei-
haus, wenigstens auf die Dauer von
fünf Monaten;
11. Albrecht Friedauer, von Reissach,
O. A. Weinsberg, wegen mehrfacher
doppelter Verpfändung von Grundstü-
cken und dadurch zu Schuld gebrachter
großer Vermögens= Beeinträchtigung,
neben dem Ersah des Schadens und Be-
zahlung sämtlicher Untersuchungs-Kosten
zu viermonatlicher Festungsstrafe;
12. der bei dem O. A.Gerichte Vaihingen
in Untersuchung gekommene Christian
Riegraf, von Poppenweiler, O.A.
Ludwigsburg, wegen eines ausgezeichne-
ten, im rechtlühen Sinne sechsten Dieb-
stahls, ferner wegen gewerbsmäßig ver-
übter Betrügereien, welche den zweiten
Rückfall bilden, und wegen frecher Lü-
gen, unverschämten Betragens und In-
jurien gegen Zeugen vor Gericht, neben
der Verbindlichkeit zum Ersatze des