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haus zu Rottenburg, wenigstens auf
die Dauer von drei und einem hal-
ben Monate verurtheilt worden.
Den au. Juni wurde der Feldmesser
Jakob Flammer, von Reutlingen,
wegen unfreiwilliger Schwächung der
Anne Marie Diez, von Mohingen, so-
dann wegen eines an der veormaligen
Stiftungs-Verwaltung in Reurlingen
durch falsche Anrechnungen für das
Strafenbau-Geschäft begangenen Be-
trugs, endlich wegen einer früher be-
gangenen wiederholten Scortation, zu
einer zwei und einhalbjährigen
Festungs--Arbeitsstrafe, zum Ersaße sei-
ner Haft= und sämtlicher Untersuchungs-
Kosten, so wie der — der vormaligen
Stiftungs-Verwaltung zuviel berechne-
ten Kosten verurtheilt.
. Den 28. Juni wurde auf den Grund
der von dem O.A. Gerichte Rottweil
geführten Untersuchung, Anton Eck-
mann, von Sulgen, O. A. Oberndorf,
wegen eines ausgezeichneten und zugleich
dritten Diebstahls, neben der Verbind-
lichkeit zu Bezahlung seiner Haft- und
richte Rettenburg zwischen den Simon
Leonhard'schen Eheleuren zu Obernau,
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der Untersuchungs-Kosten, zu sechsmo-
natlicher Zuchthausstrafe in Mark-
gröningen mit Willkomm und zu
nachheriger Einschließung in das Polizei=
haus zu Rottenburg, wenigstens auf
die Dauer von drei Monaten, ver-
urtheilt.
An demselben Tage wurde der suspen-
dirte Schultheiß und Unter-Acciser An-
ton Ruggaber, von Nordstetten, O. A.
Horb, wegen der ihm in letzterer Eigen-
schaft zur Last fallenden Cassen-Eingriffe
und zu deren Bedeckung verübten Fäl-
schungen, so wie wegen grober Dienst-
Nachläßigkeiten und hierdurch zum Theil
verschuldeter Verkürzung des herrschaft-
lichen Interesse, neben der Verbindlich=
keit zum Ersaß der durch seine Ver-
schuldung den öffentlichen Cassen erweis-
lichermaßen entzogenen Gelder und zu
Bezahlung von :3 der Untersuchungs-
Kosten von seinen bisher bekleideten
Stellen entseßt, zu jeder künftigen
Anstellung für unfähig erklárt und
zu einer zweijährigen Zuchthaus-
strafe in Markgröningen verurtheilt.
Civil = Senat.
. In der Ationssache von dem O. A.Ge-
Kl., Anten, und Magdalene Kneisch
daselbst, Bekl., Atin, Zurückforderung
von Alimenten und von Kindbett-Kosten