Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

4. 
vat-Gelder mit den anvertrauten öffent- 
lichen, und damit verbundener Verwen- 
dung der lettern zur Heimzahlung von 
Privat-Anlehen, endlich wegen elner 
durch Mißbrauch einer von seinem Vor- 
gesetzten erhaltenen cerie bianca verüb- 
ten und einer weiteren, durch Mißbrauch 
eines mit sich genommenen bffentlichen 
Siegels erschwerten Fälschung von sei- 
ner Stelle entseßtzt, zu Bekleidung ei- 
nes öffentlichen Amtes für unfähig 
erklärt und zu einer zehenmonatli- 
chen Festungsstrafe mit angemessener 
Beschäftigung innerhalb der Festung, 
so wie zum Ersaß der fehlenden 1036 fl. 
45kr. samt Zinsen von den Lieferungs- 
Terminen an, unter solidarlscher Ver- 
bindlichkeit mit seinem Vorgeseßten, und 
zu Bezahlung seiner Arrest-VWerpfle= 
gungs= und der sämtlichen Untersu- 
chungs-Kosten verurtheilt. 
4. Den 15. December wurde Johannes 
Graff, von Haiterbach, O. A. Nagold, 
wegen eines großen und qualisicirten, 
so wie wegen eines ausgezeichneten Dieb- 
stahls, neben der Verbindlichkeit zum 
Schadens-Ersatz und zu Bezahlung sei- 
ner Haft= und Untersuchungs-Kosten 
zu siebenmonatlicher Festungs-Ar- 
beitsstrafe verurtheilt. 
Den 18. December wurde der Acciser 
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und vormalige Gemeinde= und Stif- 
tungs-Pfleger Johann Michael Kruck, 
von Liebenzell, O. A. Neuenbürg, we- 
gen eines theils durch Verwendung amt- 
licher Gelder in eigenen Nuhen, thceils 
durch Unordnung in seinem Rechnungs- 
Wesen bei der Gemeinde= und Stif- 
tungs-Pfleg-Kasse gesetzten Restes be- 
ziehungsweise von 513 fl. 45 kr. und 
57 fl. 59 kr., so wie wegen einer mit 
Rechnungs-Fälschung verbundenen zeit- 
lichen Unterschlagung eines an die Stif- 
tungs-Kasse heimbezahlten Kapital-Po- 
stens von 40 fl., ferner wegen mehrfacher 
sowohl bei der Gemeinde= und Stiif- 
tungs-Pflege als auch bei dem Acclsamt 
zur Schuld gebrachter und zum Theil 
grober Dienst-Nachläßigkeiten, auch Ver- 
leitung von Accis-Pflichtigen zu unwah- 
ren Angaben vor der Obrigkeit, von 
seinen Aemtern entsetzt, zu Bekleidung 
jeder oͤffentlichen Stelle fuͤr unfaͤhig 
erklaͤrt und zu einer viermonatli- 
chen Zuchthausstrafe in Markgröningen 
so wie zum Schadens-Ersaß und zu Be- 
zahlung eines angemessenen Theils der 
Untersuchungs-Kosten verurtheilt. 
Den :#. December wurde Marie Mag- 
dalene Mezger, von Herrenberg, auf 
den Grund der von dem O.A. Gericht 
Nagold geführten Untersuchung, wegen
	        
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