Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

O. A. Wiblingen, wegen wiederholter 
Fälschung von Privat-Urkunden und 
wegen Beihülse zu einem versuchten 
großen Betrug, zu fünfmonatlicher 
Fesiungs-Arbeitsstrafe verurtheilt und 
zugleich hinsschtlich des Kosten-Ersaßes 
das Angemessene verfügt. 
An demselben Tage wurde 
weiter: 
11. Joseph Dreyer, von Weidach, O.A. 
laubeuren, wegen Ueberschreitung sei- 
ner Confinirung und oft wiederholten 
Vagirens, neben dem Kosten-Ersatze 
zu siebenmonatlicher Einsperrung 
im Polizeihause zu Ulm verurtheilt, 
und 
. der Schultheiß Joseph Schäfer, 
von Walpertshofen, O. A. Wiblingen, 
wegen Falschung einer öffentlichen Ur- 
kunde seiner Stelle entseßzt, zu Be- 
kleidung eines öffentlichen Amtes für 
unfähig erklärt und zu Erstattung 
sämtlicher Untersuchungs-Kosten verur- 
theilt. 
Am 30. Juni wurde: 
15. auf den Grund einer von dem O. A. Ge- 
richte Tettnang gepflogenen Untersu- 
chung: 
a) Joseph Gabott, von Eisenbach, we- 
gen thätlicher Mißhandlung seiner 
Mutter, unbotmaßigen Benehmens 
im Arrest und versuchten Ausbruchs 
aus demselben, unter Einrechnung ei- 
nes Theils des von ihm erstandenen 
Arrests, zu einer körperlichen Züchti- 
gung von zwanzig Stockstreichen 
und nachheriger neunmonatlicher 
Zuchthausstrafe zu Markgröningen, und 
b) der Schneider Friedrich Mauselin 
zu Ravensburg, wegen gewerbsmäßi, 
ger Diebshehlerei, auch wegen frechen 
und hartnäckigen Läugnens vor Ge- 
richt, unter Einrechnung eines Theils 
des von ihm erstandenen Arrests noch 
zu einer seiner Körperbeschaffenheit an- 
gemessenen viermonatlichen Zucht- 
hausstrafe zu Markgröningen verur- 
theilt. 
Zugleich wurde wegen des Kosten-Er- 
saßes das Angemessene verfügt.
	        
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