Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

wiederholten, jedoch kleinen und ersetzten 
Diebstahls und wegen Scortation zu 
einem Zusatz von sechs Wochen zu 
der ihr durch Erkenntniß vom 3. De- 
cember 1823 zuerkannten eilfwöchigen 
Zuchthausstrafe in Ludwigsburg, so wie 
zu Bezahlung ihrer Haft= und Unter- 
sachungs= Kosten verurtheilt. 
5. An demselben Tage wurde Catharine 
Rosine Breusch, von Neckar-Denzlin- 
gen, O. A. Nürtingen, auf den Grund 
der von dem O. A. Gerichte Reutlingen 
geführten Untersuchung wegen versuch- 
ten wiederholten Betrugs, in Betracht 
der wegen Betrugs und anderer Eigen- 
thums--Beeinträchtigungen schon erstan- 
denen Criminal-Strafen, zu achtzehn- 
monatlicher Zuchthausstrafe in Mark- 
Frbningen und nachheriger neunmo- 
natlicher Reklusion in ein Zwangs- 
Arbeitshaus, so wie zum Schadene-Ersaßz 
und zu Bezahlung ihrer Haft= und Un- 
tersuchungs-Kosten verurtheilt. 
6. An demselben Tage wurden: 
a) der Schultheiß Johann Georg Bösch, 
von Sondelfingen, O. A. Urach, wegen 
mehrfacher, durch Fälschungen erschwer- 
ter Veruntreuung dffentlicher Gelder, 
so wie wegen Betrugs durch falsche An- 
rechnung eines nicht gestellten Vor- 
spanns-Pferdes und endlich wegen 
— 
mehrerer anderen Dienstvergehen, ne- 
ben der Entse#ung von seinem Amte 
und Unfähigkeits-Erklärung zu 
Bekleidung einer jeden öffentlichen 
Stelle, zu zweimonatlicher Fe- 
stungs-Arbeitsstrafe mit angemessener 
Beschästigung, so wie zum Schadens- 
Ersatz und zu Bezahlung von W der 
Untersuchungs-Kosten verurtheilt, und 
b) der Gemeinde-Pfleger Johann Chri- 
stoph Schnurr wegen verdeckter Ver- 
rechnung verbotener Zechen auf Kosten 
der Gemeinde und einiger anderen 
Dienstvergehen, neben der Verbindlich- 
keit zum Schadens-Ersaß und zu Be- 
zahlung von ##5 der Untersuchungs- 
Kosten, von seinem Amte entlassen. 
Den 27. December wurden ver- 
urtheilt: 
. Joh. Martin Knecht, von Dörnach, 
O.A. Tübingen, auf den Grund der 
von dem O. A. Gerichte Rürtingen ge- 
führten Untersuchung, wegen eines gro- 
ßen und qualificirten und zugleich vier- 
ten Diebstahls, zu dreijaͤhriger Zucht- 
hausstrafe in Gotteszell mit derbem 
Willkomm und nachheriger ein und 
einhalbjaͤhriger Reklusion in ein 
Zwangs-Arbeitshaus, so wie zum Scha- 
dens-Ersatz und zu Bezahlung seiner 
Hast= und Untersuchungs-Kesten;
	        
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