Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

8. 
t 
chigen Festungs- 
Wilhelm Schmelzle, von Berneck, 
HO. A. Nagold, wegen beziehungsweise 
lebensgefährlicher und grober Korper- 
Verlehung zu sechsmonatlicher Fe- 
[Istungs Arbeitsstrafe, so wie zu Be- 
zahlung der aufgelaufenen Cur= seiner 
Haft= und sämtlicher Untersuchungs- 
Kosten. 
Den 29. December wurde der gewesene 
Gemeinde-Pfleger Lukas Effinger zu 
Airheim, O.A. Spaichingen, wegen 
zeitiger mit Rechnungs- Fälschung ver- 
bundenen Unterschlagung eines Ge- 
meinde-Kapitals von 33 fl. 44 kr. und 
wegen eines durch unordentliche Rech- 
nungs-Führung gesehten, jedoch zum 
gröfiten Theil ersehten Kassenrests, ne- 
ben der Verbindlichkeit zum Ersahe des 
selben, so weit solcher noch nicht gelei- 
stet, und zu Erstattung sämtlicher Un- 
tersuchuugs-Kosten, zu einer sechswö- 
Arbeitsstrafe verur- 
rheilt, seiner bisher bekleideten Gemeinde-= 
ämter entseht und zu Uebernahme 
eines öffentlichen Amtes für un fähig 
erklärt. 
10. An demselben Tage wurde Johann 
Georg Rissel, von Groß-Engstingen, 
V 
66 
O.A. Reutlingen, wegen mehrerer theils 
als Verwalter von Gant-Massen, theils 
als Pfleger, hauptsächlich durch Kassen- 
Eingriffe gesetzten Reste, ferner wegen 
Unterschlagung anderer fremden Gelder, 
so wie wegen Fälschung zu Vedeckung 
eines Kassenrests, und endlich wegen 
unordentlicher Rechnungs-Führung bei 
den ihm anvertrauten Pflegschaften, zu 
viermonatlicher Festungs= Arbeits-ü 
strafe, so wie zum Ersaß der veruntreu- 
ten Summen und zu Bezahlung von 
der Untersuchungs= Kosten. verur= 
theilt. 
11. Den 31. December wurde Matthäus 
Wasner, von Rottweil, auf den Grund 
der von dem O. A. Gerichte Tuttlingen 
geführten Unkersuchung, wegen eines 
ausgezeichneten großen und dabei brit- 
ten Diebstahls, so wie wegen Fälschung 
einer obrigkeitlichen Urkunde und we- 
gen Lügens vor Gericht, neben der 
Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz 
und zu Bezahlung seiner Haft= und 
Untersuchungs-Kosten zu ein und ein- 
halbjähriger Festungs-Arbeitsstrafe 
neunmonatlicher 
und nachheriger 
Einschließung in das Zwangs-Arbeits- 
haus zu Rottenburg verurtheilt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.