Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Wirthschafts-Concessionen und die des- 
halb angesetzte Gebühren das — nach der 
Verordnung vom 28.Januar 1823 (Staats- 
und Reg. Bl. Nro. 36. F. 11) vorgeschrie- 
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bene Verzeichniß an das Königliche Um- 
gelds-Rediforat einzusenden. 
Stuttgart den 19. August 1624. 
Söskind. 
Oienst-Erledigungen. 
Die Bewerber um die erledigte Pfarrei 
Reusten, Dibcese Herrenberg, welche 
68f0 Pfarr= Genossen enthäált, und deren 
Einkommen auf 696 fl. nach Erats, Preisen 
berechnet ist, haben sich innerhalb drei 
Wochen bei dem evangelischen Consisiorium 
zu melden. 
Die katholische Pfarrei Kocherthürn, 
Oberamts und Dekanats Reckarsulm, wird 
wieder besehbt werden. Sie begreift den 
Pfarrort mit einigen Filialhöfen und die 
in den umliegenden evangelischen Orten 
wohnenden Katholiken, dermal 559 Pfarr- 
genossen. Das Einkommen belauft sich an 
Güter-Ertrag, Zehnten, Grundgefällen 
und Kapitalzinsen, über Abzug der Aus- 
gabe für einen beständigen Vikar, auf 
12vo fl. Die Geistlichen, welche sich ins- 
besondere bewerben wollen, haben ihre 
Bittschriften vorschriftmäßig binnen vier 
Wochen an den katholischen Kirchenrath 
einzuschicken.
	        
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