woͤge hoͤchster Entschließung von demselben
Tage die mittelst Erhebung der fruͤher in
Langenschemmern, Dekanats Biberach,
bestandenen Kaplanei neuerrichtete katho-
lische Pfarrei daselbst dem Praͤzeptor
Haueisen in Ehingen,
die erledigte evangelische Pfarrei Warth,
Dekanats Nagold, dem seitherigen Pfarr-
Verweser Wagner, von Reusten, Deka-
nats Herrenberg,
die erledigte evangelische Pfarrei Pflum-
mern, Dekanats Muͤnsingen, dem Pfarr-
Verweser Schmoller, von Pfeffingen,
Dekanats Balingen, gnaͤdigst uͤbertragen,
und
dem evangelischen Pfarrer Seefriedb
II.
in Altenmünster, Dekanats Crailsheim,
die nachgesuchte Dienst = Entlassung er-
theilt.
Vermöge hechster Entschließung von eben
diesem Tage ist der evangelische Pfarrer
Motz in Unter-Jesingen, Dekanats Her-
renberg, als dienstunfähig, und
der 78 Jahre alte katholische Pfarrer
Erhard in Binswangen, Dekanats Ried-
lingen, seinem Ansuchen gemäß, in den
Ruhestand verseßt worden.
Ferner haben Seine Königl. Maje-
stdt vermöge höchsten Dekrets vom 2o.
d. M. dem Geheimen-Raths-Kanzellisten
Hahn den Titel eines Sekretärs zu er-
theilen geruht.
Verfügungen der Departement s.
A.) Des Justiz-Departements:
Des Justiz-Ministerium.
Die Wahl zweicr Staatsdiener zu siändischen stellvertretenden Mitgliedern des Staats-Gerichtshofs
betreffend.
Da Seine Königliche Majestät
vermöge höchster Entschließung vom 18.
d. M. dem Oberamts-Richter Frey in
Cannstadt und dem Ober-Tribunal-Rath
v. Baur zur Annahme der auf sie gefal-
lenen Wahl zu siändischen stellvertreten-
den Mitgliedern des Staats-Gerichtshofs
Höchst Ihre Genehmigung zu ertheilen
geruht haben;z so wird solches hiemit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 2. August 1834.
Für den Minister:
v. Otto.