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K. 5.
Behandlung und Form der Berzzeichnisse.
Ueber die Elassiskkations-Verhandlung
wird nach Art der bisherigen Accise-Clas-
siflkations-Protokolle ein specifikes Ver-
zeichniß ausgenommen.
Aus demselben fertigt der Cameral=
Beamte ein Haupt-Verzeichniß nach Ort-
schaften, und sendet solches zu Ende des
Monats Juli (heuer so bald als möglich)
an das Steuer-Collegium mit Bericht ein,
von wo aus dem Cameralamt die erfor-
derliche Anzahl von Patent= Formularen
zum Behuf des Einzugs, welcher je in
Quartalraten zu geschehen hat, übersen-
det werden wird. Fur die Bezahlung der
Abgabe wird auf dem Patent selbst be-
scheinigt.
Da übrigens das Tabaks-Gefäll in den
Accise-Rechnungen verrechnet wird; so
hat der mit der Aufnahme beschäftigte Ca-
meral-Beamte von denjenigen Orten, welche
nicht seinem Bezirke angehbren, die Ansäße
den betreffenden Cameralämtern mit der
erforderlichen Anzahl von Patent= Formu
taren zu Versügung des Einzugs und Ver-
rechnung derselben in den Accise-Rech-
nungen mitzutheilen.
K. 6.
Zwischen-Ansätze.
Die nach §F. 4 des Gesehes von dem Ca-
meral-Beamten zu machenden Zwischen-
Ansäße sind in dem Haupt,Verxzeichniß,
welches der lehten Accise-Quartal-Rech-
nung beizulegen ist, nachträglich zu bemer-
ken, und es ist auch hiefür ein Patent aus-
zustellen, zu welchem Ende einige For-
mulare weiter als nach dem eingesandten
Haupt-Verzeichniß nothwendig sind, wer-
den beigelegt werden.
K. 7.
Wenn Tabak-Handlungen aushören.
Wenn Tabak- Handlungen im Laufeei-
nes Jahrs aufhören (§. 5 d. G.) so sind
die Patente mit einer diesfälligen Beur-
kundung darauf von Seite des Orts-Vor-
stands zurückzugeben, und solche der Areise-
Rechnung des darauf folgenden nächsten
Quartals beizulegen.
Stuttgart den 3u. August 1324.
Süskind.