Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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II Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Innern: 
Des Ministerium des Innern. 
Privilegium gegen den Nachdruck der Morgen= und Abend-Opfer von Witschel und der Re- 
formations-Predigten von Reinhard. 
Seine Königliche Majestät haben 
vermöge höchster Entschließung vom 18. 
d. M. dem Buchhändler, Kommerzienrath 
Seidel von Rosenthal, zu Sulzbach in 
Baiern, ein Privilegium gegen den Nach- 
druck der achten vermehrten und verbes 
serten Auflage von Witschel's Morgen- 
und Abend-Opfer, und der Reformations- 
Predigten, drei Bände, von Reinhard, 
auf die Dauer von sechs Jahren zu er- 
theilen geruht; welches mit Hinweisung 
auf die Königl. Verordnung vom 3:5. Fe- 
bruar 1315, Privilegien gegen den Bü- 
cher-Nachdruck betressend, zur Nachachtung 
öffentlich bekanuUt gemacht wird. 
Stuttgart den 35. August 182:“4. 
Schmidlin. 
.) Des Kriegs-Departements. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Rang des Gewehr-Fabrik-Verwalters zu Oberndorf. 
Seine Königliche Majestät haben 
in Beziehung auf das Rang-Verhältniß 
des Gewehr-Fabrik-Verwalters zu Obern- 
dorf, vermöge Dekrets vom :4. d. M. 
verordnet, daß derselbe in die Cathegorie 
der Hütten-Amts-Verwalter (stebente 
Stufe der Rang-Ordnung) gesetzt werden 
soll. 
Stuttgart den 27. August 1824. 
Franquemont.
	        
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