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II. Gerichtshof für den Jaxt-Kreis.
1.
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Den 2. December wunde:
1. die ledige Jotephae Schvürer, von
Unterstelzhausen, D. ArErailsheim, we-
gen nachgefolgter Theilnahme an zwei
verübten Schafdiebstählen, ferner wegen
intellektueller Urheberschaft eines verüb-
ten großen qualificirten- und aüsgezeich=
neten Diebstahls, sodann wegen ihrer
Verbindung mit Jaunern, wegen wie-
derholter Scortationen, auch wegen
Lügen vor Gericht, neben Einrechnung
eines Theils, des erstandenen Arrests,
noch zu fünfmonatlicher Zuchthaus-
strafe, und nachheriger dreimonatli-
cher Reklusion in dem Zwangs-Arbeits-
haus zu Ellwangen verurtheilt.
2. Den 4. December wurde:
-a) gegen Michael Hörcher, von Buͤhl,
O. A. Oehringen, wegen mehre-
rer, zum Theil großer und ausge-
zeichneter und im Complott verübter,
im rechtlichen Sinne dritter Diebstähle,
wegen eines Holz-Ercesses, so wie
wegen wiederholt fortgesehten Conku--
binats eine Zuchthausstrafe von drei
Jahren mit Willkomm, und nach-
herige Reklusion in einem Zwangs-
Arbeitshaus auf die Dauer von einem
Jahre;
Criminal= Senat.
b) gegen Andreas Waible, von Klein-
hirschbach, O. A. Oehringen, wegen
komplortmäßigen nahen Versuchs ei-
nes ausgezeichneten, und wegen ei-
nes komplottmaͤßig veruͤbten großen
ausgezeichneten Diebstahls, welcher
dessen vierten Diebstahl im rechtlichen
Sinne ausmacht, eine Festungsstrafe
von achtzehn Monaten— und
nachherige Reblusion in das Zwangs=
Arbeltshaus zu Ellwangen, auf die
Dauer von neun Monaten, und
e) gegen die ledige Derothee Frank, von
Bühl, wegen Mitwissenschaft von dem
Diebsgewerbe des Michael Hörther,
und wegen fortgesehten Conkubinats,
eine viermonatliche Suchthausstrafe
ausgesprochen.
Unterm 5. December wurde:
Michael Gebert, von Kleinhirschbach,
O.A. Oehringen, wegen Urheberschaft
bei wiederholt verübten Schlaghändeln,
und der ihm dabei zur Last fallenden,
zum Theil schweren Körper-Verlehun-
gen, zu einer zehenmonntlichen Fe-
stungs-Arbeitsstrafe verurtheilt;
gegen Barbara Walter, von Reutsach-
sen, O. A. Mergentheim, wegen gebro-
chenen Handgelübdes und Vggirens,