Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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II. Gerichtshof für den Jaxt-Kreis. 
1. 
— 
Den 2. December wunde: 
1. die ledige Jotephae Schvürer, von 
Unterstelzhausen, D. ArErailsheim, we- 
gen nachgefolgter Theilnahme an zwei 
verübten Schafdiebstählen, ferner wegen 
intellektueller Urheberschaft eines verüb- 
ten großen qualificirten- und aüsgezeich= 
neten Diebstahls, sodann wegen ihrer 
Verbindung mit Jaunern, wegen wie- 
derholter Scortationen, auch wegen 
Lügen vor Gericht, neben Einrechnung 
eines Theils, des erstandenen Arrests, 
noch zu fünfmonatlicher Zuchthaus- 
strafe, und nachheriger dreimonatli- 
cher Reklusion in dem Zwangs-Arbeits- 
haus zu Ellwangen verurtheilt. 
2. Den 4. December wurde: 
-a) gegen Michael Hörcher, von Buͤhl, 
O. A. Oehringen, wegen mehre- 
rer, zum Theil großer und ausge- 
zeichneter und im Complott verübter, 
im rechtlichen Sinne dritter Diebstähle, 
wegen eines Holz-Ercesses, so wie 
wegen wiederholt fortgesehten Conku-- 
binats eine Zuchthausstrafe von drei 
Jahren mit Willkomm, und nach- 
herige Reklusion in einem Zwangs- 
Arbeitshaus auf die Dauer von einem 
Jahre; 
Criminal= Senat. 
b) gegen Andreas Waible, von Klein- 
hirschbach, O. A. Oehringen, wegen 
komplortmäßigen nahen Versuchs ei- 
nes ausgezeichneten, und wegen ei- 
nes komplottmaͤßig veruͤbten großen 
ausgezeichneten Diebstahls, welcher 
dessen vierten Diebstahl im rechtlichen 
Sinne ausmacht, eine Festungsstrafe 
von achtzehn Monaten— und 
nachherige Reblusion in das Zwangs= 
Arbeltshaus zu Ellwangen, auf die 
Dauer von neun Monaten, und 
e) gegen die ledige Derothee Frank, von 
Bühl, wegen Mitwissenschaft von dem 
Diebsgewerbe des Michael Hörther, 
und wegen fortgesehten Conkubinats, 
eine viermonatliche Suchthausstrafe 
ausgesprochen. 
Unterm 5. December wurde: 
Michael Gebert, von Kleinhirschbach, 
O.A. Oehringen, wegen Urheberschaft 
bei wiederholt verübten Schlaghändeln, 
und der ihm dabei zur Last fallenden, 
zum Theil schweren Körper-Verlehun- 
gen, zu einer zehenmonntlichen Fe- 
stungs-Arbeitsstrafe verurtheilt; 
gegen Barbara Walter, von Reutsach- 
sen, O. A. Mergentheim, wegen gebro- 
chenen Handgelübdes und Vggirens,
	        
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