suͤr die drei besten vierjaͤhrigen Hengste:
20 5 Dukaten,
fuͤr die drei besten vierjaͤhrigen Stuten:
10 8 — 4 Dukaten,
für die drei besten zweijähriven Zucht-
stiere:
10
10 — 5 2 Dukaten,
für die drei besten Kühe mit dem ersten
Kalb:
10 — 5 — 2: Dubaten,
für die drei besten feinwolligten,
schauflichten Widder:
6 5 2 Dukaten,
sür die drei besten feinwolligren,
schauflichten Mutterschaafe:
6 5 2 Dukaten,
für die drei besten Eber:
5 1 Dukaten,
für die drei besten Mutterschweine:
4 1 Dubaten.
Niemand kann jedoch mihr als einen Preis
für dieselbe Viehgattung erhalten.
K. 6.
Sämtliche Preisbewerber haben sich am
Tage vor dem Feste (den 27. September)
und zwar mit den Schaafen und Schwei-
nen Vormittags neun Uhr, mit den Pfer-
den, Stieren und Kühen aber Mittags
ein Uhr bei dem verordneten Schau-Ge-
richte zu Cannstadt einzufinden, und die
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vier--
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oben (F. õ und 4) vorgeschriebenen Urkun-
den vorzulegen.
. 7.
An demselben Tage C(2y7. Septem-
ber) Nachmittags vier Uhr haben sich
die Eigenthümer der zum Wett-Rennen
bestimmten Pferde, namentlich aber die
Eigenthümer der bei den verschiedenen Par-
tikular-Festen hiezu ausgezeichneten Pferde
auf dem Rennplahe einzufinden, die obrig-
keitlichen Zeugnisse über die inländische
Abkunft ihrer Pferde vorzulegen, und sich
für das mit dem Hauptfeste verbundene
Wett-Rennen einschreiben zu lassen.
C. 8.
Die Eigenthümer der Renn-Pferde
erhalten die oben (§. 3) festgesehte Ent-
schädigung für Aufenthalt und Reisekosten.
. 9.
Die Rennpreise bestehen wie im vori-
gen Jahre in einer Medaille und
dreißig Dukaten für den ersten,
zwanzig für den zweiten,
zehn für den dritten,
acht für den vierten und
vier Dukaten für den fünften Preis.
4l. 10.
Jeder Preisbewerber, sei es nun um die
Rennpreise oder um die landwirthschaftli-
chen Preise, hat sich bei Verlust seiner An-