Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Gegenstand zur gerichtlichen Eroͤrterung 
nicht geeignet ist. 
12. Unter dem 28. Juli wurde in der Al ns- 
sache von dem O. A. Gerichte Ludwigs- 
burg zwischen dem Schutzjuden Abraham 
Herz zu Hochberg, Luten in dem Gante 
des Jakob Pflugfelder zu Möglingen und 
beziehungsweise Kl., Anten, und dem 
Rosenwirth Seybold daselbst, als Gant, 
güter-Pfleger, sodann der Ehefrau des 
Gantmanns mit ihrem Kriegsvogte, be- 
ziehungsweise Mit-Luten und Bekl., 
Aren, Zinswucher betreffend, die Beru- 
fung wegen Mangels an einer gegründe- 
ten Beschwerde unter Verurtheilung des 
Anten in die Proceß Kosten dieser In- 
stanz abgewiesen. 
13. In der Arionssache von dem O. A. Ge- 
richte Vaihingen zwischen Eberhard 
Bachmann zu Hohenhaslach, Kl., An- 
ten, und dem Perrückenmacher Fribolin 
zu Ludwigsburg, Kl., Aten, Schuld- 
forderung betreffend, wurde vermöge 
Beschlusses vom 1., publ. den 16. Juli, 
die Verufung wegen versäumter Norh- 
frist zu Einreichung der Beschwerdeschrift 
unter Verurtheilung des Anten in die 
Prozeß Kosten dieser Instanz für ver- 
lassen erblärt. (d. 29. Juli.) 
II. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 
1. Criminal = Senat. 
Auf den Grund der von dem O. A.Ge- 
richte Neuenbürg geführten Untersfu- 
chung wurde vermöge Beschlusses vom 
., eröffnet den 1½4. Juli, Dominika 
Wachendörfer, von Bühl, O.A. Rot- 
tenburg, wegen wiederholten Vagirens 
und wegen Lügens vor Gericht, neben 
der Verbindlichkeit zu Bezahlung ihrer 
Haft= und Untersuchungs-Kosten zu 
sechsmonatlicher Zuchthausstrafe in 
Markgröningen verurtheilt. (d. 2 .Juli.) 
Georg Ambacher, von Derendingen, 
O.A. Tübingen, wurde vermöge Be- 
schlusses vom 9., eröffnet den 15. Juli, 
wegen eines durch Einsteigen qualiftcir= 
ten Diebstahls und wegen anderer aus- 
gezeichneter Diebstähle, neben der Ver- 
bindlichkeit zum Ersaß des gestifteten 
Schadens und zu Bezahlung seiner Haft- 
und der sämtlichen Untersuchungs-Kosten 
zu einer dreimonatlichen Einsper- 
rung in das Polizeihaus in Rottenburg 
und zu einer ihm daselbst zu ertheilenden 
körperlichen Züchtigung von zwanzig 
Stockstreichen verurtheilt. (d. 18. 
Juli.)
	        
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