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Revisions-Erkenntnisse.
.In der von Amtswegen zur Revision
vorgelegten, von dem O.A. Gerichte
Schorndorf verhandelten Untersuchungs-
sache gegen Daniel Uß, Vater und
Sohn, von Weiler, erkannte der Cri-
minal-Senat des K. Ober-Tribunals
unter dem 23. Juni, daß
a)Daniel Uß½z, der Vater, wegen unter
erschwerenden Umständen sich zu Schul-
den gebrachten nächsten Versuchs der
Brandstiftung, neben der Verbind-
lichkeit zu Bezahlung seiner Verhafts-
und von : der Untersuchungs-Kosten,
und neben Confiscation des bei ihm
vorgefundenen Gewehrs, zu neun-
jähriger Zuchthausstrafe zu verur-
theilen, auch nach seiner Freilassung
unter strenge polizeiliche Aufsicht zu
stellen;
b) dessen Sohn, Daniel Uß, wegen
nächsten Versuchs der Brandstiftung,
in Anbetracht der bei ihm vorhande-
nen besondern Milderungs-Gründe,
neben Verfällung in seine Verhafts-
und 3 der Untersuchungs-Kosten, zu
einer fünfjährigen Festungs-Ar-
beitsstrafe zu verurtheilen sey. (d. 7.
JNuli.)
10. In der von Amts wegen zur Revision.
vorgelegten, von dem O. A. Gericht Hall
verhandelten Untersuchungssache gegen
Carl Bauer, von Jaxthausen, O.A.
Neckarsulm, erkannte der Criminal=
Senat des K. Ober-Tribunals unter
dem 15. Mail d. J., daß der Angeschul-
digte wegen verübten Raubs und nach-
gefolgter vorsäßlicher Tödtung des Be-
raubten, so wie wegen mehrerer Dieb-
stähle, zur Strafe des Schwerdts,
und neben dem Ersat des durch seine
Diebstähle verursachten Schadens, so-
weit solcher noch nicht geleistet ist, zu
Bezahlung sämtlicher Arrest-, Azungs-,
Untersuchungs= und Vertheidigungs-,
so wie der Straf-Vollziehungs-Kosten
zu verurtheilen sey.
Seine Königliche Majestät ha-
ben vermöge höchster Entschlieung vom
5. Juli einer Milderung des Straf-Er-
kenntnisses im Weg der Gnade nicht
Statt gegeben, welches sodann auch-
unterm 24. Juli vollzogen worden ist.
z. Civil-Senat.
In der Ationssache von dem O. A. Ge-
richt Ellwangen zwischen der Witt-
we des Amtmanns Högg, von Tan-
nenburg, nun in Ellwangen, Lutin,