Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

in der Ationssache von dem O. A. Gericht 
Oehringen zwischen der verwittweten 
Justizraͤthin Krauß allda, Intin, An- 
tin, 
Messer zu Westernbach, Jatin, Altin, 
Wieder-Einsetzung in den vorigen Stand 
gegen einen abgeschlossenen zieih in 
der Spechtischen Ganesache don Ohren= 
berg betreffend, das unterm 3u. Mai 
13:3 erdèffnete unkergerichtliche Urtheil, 
unter Verurtheilung der Antin in die 
Kosten, bestätigt. 
33. Unterm 2:6. Jull wurde in 3— Ations= 
sache von dem O. A. Gerichte Mergent- 
heim zwischen Gottlieb Grafs, von Mar- 
kelsheim, Bekl., Anten, und den Jo- 
bannes Bauer'schen Erben daselbst, 
Kl., Aten, Vermögens-Verwaltung be- 
treffend, die eingelegte Berufung wegen 
Versäumung der Förmlichkeiten ver- 
worfen. 
59. In der Ationssache von dem O. A.Ge- 
richt Ellwangen zwischen Johannes 
Pflanz zu Walrheim, Kl., Anten, und 
Bernhard Pflanz daselbst, Bekl., Aten, 
die Aufhebung eines Testaments betref- 
fend, wurde vermöge Beschlussen vom 
: :. December 1825, eröffnet den 25. 
Mai 1824, das untergerichtliche Ver- 
fahren, unter Verurtheilung des Rich- 
753 
l d der Eheseau des Johann Georg 
ters erster Instanz in die Kosten, als 
nichtig aufgehoben, und eine neue ord- 
nungsmäßige Verhandlung der Sache 
angeordnet. (d. 238. Jult.) 
45. In der Ationssache von dem O. A. Ge- 
richte Gmönd zwischen dem Schäfer 
Gottfried Kraus, von Buch, Bekl., 
Anten, und der Freiherrlich von Lang- 
schen Debitmasse-Verwaltung zu Gmünd, 
Kl., Atin, einen Puchtgelds-Rückstand 
betreffend, wurde vermöge Beschlusses 
vom 14. Juni, publ. den :7. Juli, die 
Berufung wegen versäumter Nothfrist 
zu Einreichung der Beschwerde#rhrift, 
unter Verurtheilung des Anten in die 
Kosten dieser Instanz, für verlassen er- 
klärt. (d. 26. Juli.) 
41. Den 23. Juli wurde in der Ations= 
sache von dem O.A. Gericht Oehringen 
zwischen dem Stadtrath allda, Namens 
der Stadtpflege daselbst, Bekl., Anten, 
und der K. Finanz-Kammer für den 
Jart-Kreis, Namens des das incame- 
rirte Stift zu Oehringen vertretenden 
Cameralamts daselbst, Kl., Atin, eine 
Zinsenforderung aus einem Kapital von 
30 fl. betreffend, das untergerichtliche 
Erkenntniß, unter Verfällung des An- 
tischen Theils in die Kosten zweiter 
Instanz, bestätigt.
	        
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