Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

42. In der Ationssache von dem O. A. Ge- 
richte Gerabronn zwischen Meandel Gun- 
delfinger, von Michelbach an der Luke, 
Bekl., Anten, und Johann Michael 
Schumm und den Johann Michael Hach- 
tel'schen Erben von Mezbholz, Bekl., Aten, 
Klage wegen Verlehung und Abrech- 
nungsstreit berreffend, wurde vermöge 
Beschlusses vom 17. Mai, eröffnet den 
12. Juli, das untergerichtliche Verfahren 
und Erkenntniß unter Verurtheilung der 
betheiligten Mitglieder des O. A.Ge- 
richts in die den Partheien verursachte 
Kosten, als nichtig aufgehoben, und die 
Sache selbst zu nochmaliger ordnungs= 
mäßiger Verhandlung und Enrscheidung 
an den Unterrichter zurückgewiesen. (d. 
5 1. Juli.) 
43. Unterm 31. Juli wurde in der Ations= 
sache von dem O.A. Gerichte Reresheim 
zwischen dem K. Steuer-Collegium, 
Luten, Anten, und dem Geheimenraths= 
Praͤsidenten v. Otto, Mit-Lnten, Aten, 
Vorzugsrecht im Gante des Oberaccisers 
Rümelin in Bopfingen betreffend, das 
untergerichtliche Erkenntniß unter Ver- 
urtheilung des Antischen Theils in die 
Kosten bestätigt. 
44. An demselben Tage wurde in der Ations-= 
sache von dem O. A. Gerichte Crailshelm 
„zwischen der K. Finanz-Kammer des 
Jaxrt, Kreises, Lutin, Antin, und der 
Thomas Hirschmann'schen Gantmasse zu 
Bergbronn, Latin, Atin, Forderungen 
in diesem Gante betreffend, das unterm 
36. Februar 1823 eröffnete untergericht- 
liche Erkenntniß, unter Vergleichung der 
Kosten, abgeändert. 
45. Ferner wurde an diesem Tage in der 
Ationssache von dem O.A. Gericht Aalen 
zwischen dem Bernhard Bühlmaier, von 
Holzleuten, Bekl., Anten, und der Schul- 
den= Tilgungs-Casse in Gmünd, Kl., 
Atin, Forderung von Verzugs-Zinsen 
betreffend, das von dem Unterrichter 
unterm 1. März erbffnete Erkenntniß 
unter Verurtheilung des Anten in die 
Kosten bestätigt.
	        
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