42. In der Ationssache von dem O. A. Ge-
richte Gerabronn zwischen Meandel Gun-
delfinger, von Michelbach an der Luke,
Bekl., Anten, und Johann Michael
Schumm und den Johann Michael Hach-
tel'schen Erben von Mezbholz, Bekl., Aten,
Klage wegen Verlehung und Abrech-
nungsstreit berreffend, wurde vermöge
Beschlusses vom 17. Mai, eröffnet den
12. Juli, das untergerichtliche Verfahren
und Erkenntniß unter Verurtheilung der
betheiligten Mitglieder des O. A.Ge-
richts in die den Partheien verursachte
Kosten, als nichtig aufgehoben, und die
Sache selbst zu nochmaliger ordnungs=
mäßiger Verhandlung und Enrscheidung
an den Unterrichter zurückgewiesen. (d.
5 1. Juli.)
43. Unterm 31. Juli wurde in der Ations=
sache von dem O.A. Gerichte Reresheim
zwischen dem K. Steuer-Collegium,
Luten, Anten, und dem Geheimenraths=
Praͤsidenten v. Otto, Mit-Lnten, Aten,
Vorzugsrecht im Gante des Oberaccisers
Rümelin in Bopfingen betreffend, das
untergerichtliche Erkenntniß unter Ver-
urtheilung des Antischen Theils in die
Kosten bestätigt.
44. An demselben Tage wurde in der Ations-=
sache von dem O. A. Gerichte Crailshelm
„zwischen der K. Finanz-Kammer des
Jaxrt, Kreises, Lutin, Antin, und der
Thomas Hirschmann'schen Gantmasse zu
Bergbronn, Latin, Atin, Forderungen
in diesem Gante betreffend, das unterm
36. Februar 1823 eröffnete untergericht-
liche Erkenntniß, unter Vergleichung der
Kosten, abgeändert.
45. Ferner wurde an diesem Tage in der
Ationssache von dem O.A. Gericht Aalen
zwischen dem Bernhard Bühlmaier, von
Holzleuten, Bekl., Anten, und der Schul-
den= Tilgungs-Casse in Gmünd, Kl.,
Atin, Forderung von Verzugs-Zinsen
betreffend, das von dem Unterrichter
unterm 1. März erbffnete Erkenntniß
unter Verurtheilung des Anten in die
Kosten bestätigt.