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Lehrmeister und Lehrling ergeben, hat
sich der Ortsvorsteher die schleunige
Beilegung oder Entscheidung dersel-
ben zur besonderen Pflicht zu machen,
auch, wenn der Lehrling dem Meister
entweichen sollte, unter Ruͤcksprache
mit der Waisenhaus-Behoͤrde für die
unverweilte Zurücköringung desselben
zu dem Meister, oder, wo ditse nicht
angemessen erscheint, für die Ausein-
andersebung des Lehrmcisters und
Lehrjungen Sorge zu tragen.
#.) Die Vorschriften der Verordnung
vom 11. Februar 1870, §. :36, daß
1. die aus dem Waisenhause entlas-
senen Knaben, wenn sie ein zünf-
tiges Gewerbe erlernen wollen,
als Lehrjungen unentgeldlich ein-
mmd ausgeschrieben werden, und
2. daß die Meister, welche solche
Knaben in die Lehre nehmen, an
keine Wartzeit gebunden seyn
sollen 2
werden hier mit der · Bemerkung wie-
derholt, daß die erstere Vorschrift auch
jede Anforderung einer Gebuͤhr an
den Lehrmeisier für. das Ein= und Aus-
schreiben des vor de# Waisen-Anstal#
übernommenenLehrjungenausschließe.
Zugleich wird die Weisung an die Be-
hörden beigefügt, daß den Meistern,
welche Waisenhaus -Zöglinge in die
Lehre nehmen, wenn sie hiebei Dispen-
sation von der Beschränkung in der
JZahl der Lehrjungen nöthig haben,
diese tarfrei ertheilt werden soll.
Stuttgart den 4. Oktober 1824.
Schmidlin.
Dienst-Erledigungen.
Durch die Beförderung des Ober-Regie-
rungs = Astessors, Regierungs = Raths
Schlayer, ist die Stelle eines Ministerial-
Assessors bei dem Departement des Innern,
mit einem Gehalte von r5o0o fl., in Erle-
digung gekommen.
sesung derselben wird vorzugsweise auf
einen Rechnungs-Verständigen, welcher
mit praktischer Kenntniß des Rechnungs-
und Stenerwesens wissenschaftliche Bildung
verbindet, Rücksicht genommen werden.
Bei der Wiederbe-
Die Bewerber haben sich binnen drei Wo-
chen bei dem Ministerium des Innern zu
melden.
Durch die Ernennung des seitherigen
Oberamts-Verwesers Schwarz zum Ober-
amtmann in Crailsheim ist das in der zwei-
ten Besoldungs-Classe stehende Oberamt
Spaichingen in Erledigung gekommen; die
Bewerber um dasselbe haben sich, innerhalb
vier Wochen beider Regierung des Schwarz=
wald-Kreises zu melden. "