Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Lehrmeister und Lehrling ergeben, hat 
sich der Ortsvorsteher die schleunige 
Beilegung oder Entscheidung dersel- 
ben zur besonderen Pflicht zu machen, 
auch, wenn der Lehrling dem Meister 
entweichen sollte, unter Ruͤcksprache 
mit der Waisenhaus-Behoͤrde für die 
unverweilte Zurücköringung desselben 
zu dem Meister, oder, wo ditse nicht 
angemessen erscheint, für die Ausein- 
andersebung des Lehrmcisters und 
Lehrjungen Sorge zu tragen. 
#.) Die Vorschriften der Verordnung 
vom 11. Februar 1870, §. :36, daß 
1. die aus dem Waisenhause entlas- 
senen Knaben, wenn sie ein zünf- 
tiges Gewerbe erlernen wollen, 
als Lehrjungen unentgeldlich ein- 
mmd ausgeschrieben werden, und 
2. daß die Meister, welche solche 
Knaben in die Lehre nehmen, an 
keine Wartzeit gebunden seyn 
sollen 2 
werden hier mit der · Bemerkung wie- 
derholt, daß die erstere Vorschrift auch 
jede Anforderung einer Gebuͤhr an 
den Lehrmeisier für. das Ein= und Aus- 
schreiben des vor de# Waisen-Anstal# 
übernommenenLehrjungenausschließe. 
Zugleich wird die Weisung an die Be- 
hörden beigefügt, daß den Meistern, 
welche Waisenhaus -Zöglinge in die 
Lehre nehmen, wenn sie hiebei Dispen- 
sation von der Beschränkung in der 
JZahl der Lehrjungen nöthig haben, 
diese tarfrei ertheilt werden soll. 
Stuttgart den 4. Oktober 1824. 
Schmidlin. 
Dienst-Erledigungen. 
Durch die Beförderung des Ober-Regie- 
rungs = Astessors, Regierungs = Raths 
Schlayer, ist die Stelle eines Ministerial- 
Assessors bei dem Departement des Innern, 
mit einem Gehalte von r5o0o fl., in Erle- 
digung gekommen. 
sesung derselben wird vorzugsweise auf 
einen Rechnungs-Verständigen, welcher 
mit praktischer Kenntniß des Rechnungs- 
und Stenerwesens wissenschaftliche Bildung 
verbindet, Rücksicht genommen werden. 
Bei der Wiederbe- 
Die Bewerber haben sich binnen drei Wo- 
chen bei dem Ministerium des Innern zu 
melden. 
Durch die Ernennung des seitherigen 
Oberamts-Verwesers Schwarz zum Ober- 
amtmann in Crailsheim ist das in der zwei- 
ten Besoldungs-Classe stehende Oberamt 
Spaichingen in Erledigung gekommen; die 
Bewerber um dasselbe haben sich, innerhalb 
vier Wochen beider Regierung des Schwarz= 
wald-Kreises zu melden. "
	        
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