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satz des Schadens und sämtlicher Kosten
erster und zweiter Instanz, von seiner
Stelle zu bassiren, zu Vekleidung
eines öffentlichen Amtes für un fähig
zu erblären und zu viermonatlicher
Festungsstrase mit angemessener Be-
schäftigung innerhalb der Festung zu
verurtheilen, auch nach Maßgabe des
künftigen näheren Erfunds über den
sich ergebenden Schaden und die Ersaß=
fähigkeit des Rekurrenten sich ein Straf-
zusaß gegen ihn vorzubehalten sey;
. in der Rekurssache des Forstwarths
Grüninger zu Dobel, O. A. Neuen-
bürg, das von dem Gerichtshofe zu Tü-
bingen, unterm 17. April d. J. wider
ihn gefällte (S. 315 des Reg. Blatts
enthaltene) Straf-Erkenntniß abgeän-
dert, Rekurrent sofort hinsichtlich des
Wilderei = Verdachts von der Instanz
entbunden, dagegen wegen Unterschla-
gung und Fälschung, neben Verfällung
in den Ersatz des Schadens, eines ange-
messenen Theils der Untersuchungs= und
sämtlicher in zweiter Instanz erwachsener
Kosten zur Entlassung und zu vier-
zehntägiger Gefängnißstrafe verur-
theilt.
Den 34. August wurde:
6. in der Rekurssache des Substituten
Kraft, von Alrdorf, nachmaligen Steuer-
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Commissärs zu Leutkirch, das von dem
Gerichtshofe zu Ulm unterm 11. Okto-
ber 1833 wider ihn gefällte (S. 916 des
Reg. Blatts enthaltene) Straf. Erkennr=
niß abgedndert, Rekurrent sofort wegen
übertriebener Kosten-Anrechnungen für
Schreiberei = Geschäfte, neben Verbind-
lichkeit zum Ersaß des Schadens, eines
angemessenen Theiles der Untersuchungs-
und sämtlicher Kosten zweiter Instanz,
zu vierwöchiger Gefängnißstrafe ver-
urtheilt, dagegen der wider ihn erstan-
dene Verdacht mehrerer Betrugshand-
lungen und Fälschungen bis auf nähere
Anzeigen beruhen gelassen;
. in der Rekurssache des Martin Brand-
stetter, von Glems, O. A. Urach, das
wegen großen, im Complott und zur
Nachtzeit mittelst Einbruchs in der
Residenzstadt veruͤbten Diebstahls, so
wie wegen weiterer Vergehen von
dem Gerichtshofe zu Eßlingen un-
term 25. Februar d. J. wider ihn ge-
fällte (S. 190 des Reg. Blatts einge-
rückte) Erkenntniß rücksichtlich der Straf-
bemessung geschärft, Rekurrent sofort
zu vierjähriger Zuchthausstrafe und
zum Ersahße der Kosten zweiter Instanz
verurtheilt.
Den 2o. August wurde:
g. in der Rekurssache des Michael Aichele