Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Bog 
Azungs= auch & der Untersuchungs-Ko- 
sten zu achtzehenmonatlicher Zucht- 
hausstrafe und nachheriger Einsperrung 
in ein Polizei-Haus, mindestens auf 
die Dauer von neun Monaten; 
1) Jakob Lang, von Saarbrücken, in 
Rhein-Preussen, wegen eines kleinen, 
jedoch wiederholten Diebstahls, Vagi-= 
rens, Bettelns, und Concubinats, ne- 
ben der Verbindlichkeit zum Ersaßte 
des Schadens, seiner Haft= und # der 
Untersuchungs-Kosten zu siebenmo- 
natlicher Zuchthausstrase mit Ab- 
schied und nachheriger Auslleferung 
an seine Orts-Obrigkeit; 
e) Anne Marie Siegel, von Higels- 
heim, im Grosherzogthum Baden, 
wegen Concubinats und Vagirens, ne- 
ben der Verbindlichkeit zu Bezahlung 
ihrer Haft= und 3 der Untersuchunge- 
Kosten zu viermonatlicher Zucht- 
hausstrafe und nachheriger Ausweisung. 
aus den K. Staaten; 
d) Caroline Braun, von Knittlingen, 
H. A. Maulbronn, wegen wiederholten. 
Vagirens, mehrjährigen Concubinats 
und gewerbsmäßiger Unzucht, in An- 
betracht der vielen von ihr wegen glei- 
cher Vergehen fruchtlos erstandenen 
Srrafen, neben der Verbindlichkeir zu 
Vergütung ihrer Arrese-Azungs= und 
# 
7 der Untersuchungs-Kosten zu sie- 
benmonatlicher Zuchthausstrafe mit 
Willkomm verurtheilt. (d. 19. Au- 
gust.) 
Vermöge Beschlusses vom 27. Juli, er#- 
öffnet den 5. Angust, wurde Elisabeth 
Magdalene Trunk, von Obristenfeld, 
O.A. Marbach, wegen wiederholten Va- 
girens und wiederholten Unzucht= Ver- 
gehens, neben Bezahlung sämtlicher 
Kosten zuviermonatlicher Zuchthaus- 
strafe mit Willbomm und nachheri- 
ger Einsperrung in ein Polizeihaus we- 
nigstens auf die Dauer von vier Mo- 
naten verurtheilt. (d. : 1. August.) 
r##. Auf den Grund einer bei dem O.A.Ge- 
richte Sturtgart gepflogenen Unterfu- 
chung wurde vermöge Beschlusses vom 
5., eröffnet den 9. August, Friedrich 
Föôll, von Zell, O. A. Backnang, wegen 
wiederholten Concubinats, Vagirens 
und Bertelns, neben Verfälkung in seine 
Haft- und in die Hälfte der Unterfu- 
chungs -Kosten mit einer viermonat- 
lichen Festungsstrafe belegt. (d. 21. 
Augufk.) 
11. Gegen die bei dem Criminal-Amte 
Stuttgart in Untersuchung gekommene 
Anne Marie Wandel, von Friken- 
hausen, O. A. Nürtingen, wurde ver- 
möge Beschlusses vom 2 4. Juli, eröffner
	        
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