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III. Gerichtshof für den Jaxt-Kreis.
1. Criminal= Senat.
Auf den Grund einer bei dem Konigl.
Fürstlich Hohenlohe = Waldenburg-
Vartensteinschen Amts -Gerichte Pfe-
delbach gepflogenen Untersuchung, wurde
vermöge Beschlusses vom 2o., erbff-
net den :z. Juli, Caroline Hasser,
von Pfedelbach, O. A. Weinsberg, we-
gen gewerbsmäßig verübter wiederhol-
ter Diebstähle, neben der Verbindlichkeit
zum Ersabe des gestifteten Schadens, so
wie ihrer Arrest= Azungs= und der Un-
tersuchungs-Kosten, zu zweijähriger
Zuchthausstrafe mit einfachem Will-
komm, und nachheriger Reklusion in
dem Polizeihaus in Eßlingen auf ein
Jahr verurtheilt. (d. 3. August.)
. Gegen Rosine Sträáhle, von Bruk,
O. A. Welzheim, wurde vermöge Be-
schlusses vom 8., eröffnet den 1y7. Juli,
wegen wiederholten Concubinats, so wie
wegen Abläugnens ihrer Schwanger-
schaft vor der Orts-Obrigkeit, eine drei-
monatliche Polizeihausstrafe als Zu-
saß zu der ihr unterm ro. Oktober 1822
wegen Concubinats und anderer Verge-
hen zuerkannten noch nicht erstandenen
zweimonatlichen Jwangs-Arbeitshaus-
strase erkannt, und dieselbe zu Bezah-
3.
S
I
lung der Haͤlfte der Untersuchungs-Ko-
sten verurtheilt. (d. 3. August.)
Anton Schunter, Weber von Beutels-
bach, O. A. Schorndorf, wurde vermoͤge
Beschlusses vom 22., eroͤffnet den 23.
Juli, wegen wiederholten Bettelns, in
Erwaͤgung der vielen schon erstandenen
Strafen, neben der Verbindlichkeit zu
Bezahlung seiner Arrest-Azungs- und
saͤmtlicher Untersuchungs-Kosten, mit
einer achtmonatlichen Polizeihaus-
strafe belegt. (d. 5. August.)
Gegen Carl Schwarz, von Ober-Sont-
heim, O. A. Gaildorf, wurde vermöge
Beschlusses vom 15., eröffnet den 2.
Juli, wegen gefährlicher Körper-Ver-
lehung, neben der Verurtheilung in
sämtliche Untersuchungs= und Cur-Ko-
sten, eine viermonatliche Festungs-
strafe ausgesprochen. (d. 5. August.)
5. Marie Catharine Louise Barthel,
von Hall, wurde vermöge Beschlusses
vom 15., eröffnet den 19. Juli, wegen
auf betrügerische Art getriebener unbe-
fugter Mäklereien und wegen groben
Wuchers, zu fünfmonatlicher Poli-
zeihausstrafe und 3 der Untersuchungs-
Kosten verurtheilt. (d. 5. August.)