B24
Roͤnigreich, neben dem Ersatz des Scha-
dens und sämtlicher Verhaft= und Un-
tersuchungs-Kosten, zu einer sechsmo-
natlichen Festungs-Arbeitsstrafe undei-
ner Züchtigung von 25 Stockstreichen
verurtheilt und dabei verordnet, daß der-
selbe nach erstandener Strafe unter An-
drohung schärferer Ahndung für den Fall
der Wlederbetretung des Koönigreichs,
in seine Heimath verwiesen werde. (d.
17. August.)
11. Johann Georg Bögel, von Groß=
Altorf, O.A. Hall, wurde vermöge
Beschlusses vom 5., eröffnet den F. Au-
gust, wegen eines zwar kleinen, aber
qualisicirten und unter erschwerenden
Umständen verübten im rechtlichen Sinne
zweiten Diebstahls, neben Bezahlung
seiner Arrest-Azungs= und Untersu-
chungs= Kosten, zu fünfmonatlicher
Festungsstrafe verurtheilt. (d. 31: Au-
gust.)
3. Johann Bek, von Laibach, O. A. Kün-
zelsau, wurde vermöge Beschlusses vom
3. Juli, erdffnet den 2. August, wegen
wiederholter Betrügerei und wegen
Bruchs eines Versprechens an Eidesstatt,
neben der Verbindlichkeit zum Ersatz
des Schadens und der Untersuchungs-
Kosten, mit einer fünfmonatlichen
Polizeihausstrafe belegt. (d.35. August.)
15. Auf den Grund einer bei dem O. A. Ge-
richte Crailsheim gepflogenen Untersu-
chung wurde vermöge Beschlusses vom
10., erdffnet den ##1. August, Johanncs
Büttner, von Regelsweiler, O. A. Ell-
wangen, wegen versuchten kleinen und
ausgezeichneten, und wegen eines wirklich
verübten bleinen ausgezeichneten, im
rechtlichen Sinne fünften Diebstahls,
zu einer vierjährigen Zuchthausstrafe
und zu einem Willkomm von vierzig
Stockstreichen, neben Zahlung sämtli-
cher Arrest= Azungs = und Unterfu-
chungs-Kosten verurtheilt. (d. 26. Au-
gust.)
14. Auf eine von dem O. A. Gerichte Gmuͤnd
gefuͤhrte Untersuchung wurde vermoͤge
Beschlusses vom 51. Juli, eröffnet den
2. August, Anne Marie Mausnest,
von Lorch, O. A. Welzheim, wegen klei-
nen, ausgezeichneten und im rechtlichen
Sinne vierten Diebstahls, neben der
Verbindlichkeit zu Bezahlung ihrer
Arrest= Azungs= so wie der Untersu-
chungs-Kosten zu einer achtzehenmo-
natlichen Zuchthausstrafe mit Will-
komm und nachheriger neunmonat=
lichen Reklusion in einem Polizeihaus
verurtheilt. (d. 26. Angust.)
15. Gegen Venedikt Müller, von Unter-
bbbingen, O. A. Gmünd, wurde ver-