Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Unzucht-Vergehens, neben dem Kosten- 
Ersatze auf sechsmonatliche Festungs- 
Arbeitsstrafe erkannt. (d. 21. August.) 
12. Durch Erkenntniß vom 11. eroͤffnet 
am 14. August, wurde Johann Stau- 
dinger, von Weiler, O. A. Geißlingen, 
wegen nächsten Versuchs der Nothzucht 
an einem dreizehnjährigen Mädchen, 
neben dem Kosten-Ersaße zu vierjäh- 
riger Festungs-Arbeitsstrafe verur- 
theilt. (d. à 1. August.) 
13. Gegen Margarethe Moll, von Ohm- 
den, O. A. Kirchheim, wurde vermöge 
Beschlusses vom 7., erdffnet am 13. Au- 
gust, wegen mehrerer Diebstähle, wo- 
runter sich ein großer und ein Haus- 
diebstahl befinden, und die theilweise 
durch die Art ihrer Verübung, sämtlich 
aber wegen ihrer Gewerbsmäßigkeit 
ausgezeichnet sind, und den ersten Rück- 
fall der Angeschuldigten in diese Art 
von Verbrechen begründen, desgleichen 
wegen Lügen vor Gericht, neben dem 
Schadens= und Kosten = Ersabe auf 
neunmonatliche Zuchthausstrafe in 
Markgröningen und nachherige Ein- 
sperrung im Polizeihause zu Ulm bis 
zu erprobter Besserung, wenigstens aber 
auf die Dauer von vier Monaten 
erkannt. (d. 35. August.) 
14. Vermöge Beschlusses vom 38. Juli, 
832 
erdffnet am 13. August, wurde Joseph 
Anton Zimmermann, von Wurzach, 
O. A. Leurkirch, wegen fortgeseßter thät- 
licher, zum Theil mittelst Gebrauchs von 
Waffen verübter und beziehungsweise 
mit Mißhandlung verbundener Wider- 
seblichkeit gegen einen Landjäger und 
einen Polizeidiener, auch anderer ge- 
ringerer Vergehen, neben dem Kosten- 
Ersate zuneunmonatlicher Festungs- 
Arbeitsstrafe verurtheilt. (d. 25. Au- 
gust.) 
15. Auf den Grund einer von den O. A. 
Gerichten Kirchheim und Ulm gepfloge- 
nen Untersuchung wurde vermoge Be- 
schlusses vom 26., eröffnet am 28. Juli, 
Friederich Rauscher, von Schlattsiall, 
O.A. Kirchheim, wegen eines durch Ein- 
steigen qualificirten, außerdem aber durch 
Aufbrechen eines Kastens innerhalb des 
Hauses und durch complottmäßige Ver- 
übung erschwerten Diebstahls, dann 
wegen Wanderbuchs-Fälschung und ge- 
schäftlosen Herumlaufens, neben dem 
Schadens= und Kosten-Ersatze, unter 
Einrechnung eines Theils des erstande- 
nen Arrests zu sechs und einhalb- 
monatlicher Festungs-Arbeitsstrase 
verurtheilt. (d. 28. August.) 
16. Vermöge Beschlusses vom 16., eröff- 
net am :4. August, wurde Martin
	        
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