Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

den Lehrer der franzoͤsischen Sprache an 
der Universitaͤt zu Tuͤbingen, Professor 
v. Scheerer, seinem Ansuchen gemaͤß, in 
den Ruhestand verseßt. 
Sodann haben Höchstdieselben 
vermöge höchster Entschließung vom 18. 
d. M. die erledigte Medicinal = Raths- 
Stelle bei der Regierung des Neckar- 
Kreises dem Medicinal-Rath, Dr. Hoch- 
stetter in' Reutlingen, nach seinem An- 
suchen gnädigst zu übertragen geruht. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Rechts= Candidaten betreffend. 
Diejenigen Rechts-Candidaten, welche 
zu der, nach Art. 1. der Dienst-Prüfungs= 
Instruktion für das K. Ober-Tribunal 
vom Jo. November 1820 im Monat De- 
cember d. J. Statt findenden, ersten Dienst- 
Prüfung (Prüfung der Rechts-Candi- 
daten) zugelassen zu werden wünschen, 
werden in Gemäßheit des kaum gedachten 
Art. 1. hiemit aufgefordert, ihre diesfälli- 
gen Gesuche, welche genau nach den hier- 
über bestehenden Vorschriften eingerichtet 
seyn müssen, bis zum 15. November d. J. 
bei dem K. Justiz-Ministerium um so ge- 
wisser einzureichen, als im Falle der Nicht- 
Einhaltung dieses Termins der Nachtheil 
des Ausschlusses von dieser Semester-Prü- 
fung für die Säumigen unfehlbar eintre- 
ten würde. 
Stuttgart den 18. Oktober 18:4. 
Mauoeler. 
B.) Des Departements des Innern: 
Des katholischen Kirchenraths. 
Die erste Aufnahme in den katholischen niedern Convikt zu Rottweil betreffend. 
In Beziehung auf die Bekanntmachung 
im Regierungs-Blatt Nro. 5z, S. 764 
sind, besonders auch mit Rücksicht auf den 
dermaligen Mangel an Geistlichen, fol-
	        
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