B49
Ritterguts-Besither, auf welche die Be-
stimmungen der K. Deklaration vom 3.
December 1821, die staatsrechtlichen Ver-
hältnisse des vormals reichsunmittelbaren
Adels betreffend, Anwendung sinden, nebst
einigen Nachträgen zu dem ersten Ver-
zeichnisse, in den Veilagen 1 und I zu
öôffentlicher Kenntniß gebracht.
Stutrgart den 36. Oktober 1824.
Schmidlin.
b) Privilegium gegen den Nachdruck des Trauerspiels „König Ottokars Glück und Ende“.
Seine Königliche Majestät haben
vermöge höchster Entschließung vom :4.
d. M. dem Kriserlich Oestreichischen Hof-
Concipisten Franz Grillparzer in Wien
ein Privilegium gegen den Nachdruck des
im Verlage von J. B. Wallishauser da-
selbst erscheinenden Trauerspiels „König
Ortokars Glück und Ende“ auf die Dauer
von sechs Jahren gnädigst zu ertheilen
geruht; welches unter Hinweisung auf
die K. Verordnung vom 25. Februar 1815,
Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck
betreffend, hiemit dèffentlich bekannt ge-
macht wird. «
Stuttgart den 28. Oktober 1824.
Schmidlin.
2. Des evangelischen Consistorium.
Ausforderung an die evangelischen Dekane, die Einsendung der Vikariats-Tabellen betrefsend.
Man hat mehrfach wahrzunehmen ge-
habt, daß die laͤngst angeordneten Vika-
riats-Tabellen auf Georgii und Martini
oͤfters gar nicht, oͤfters nicht auf den vor-
geschriebenen Termin eingesandt werden.
Man erinnert die Dekane hiemit, in Ein-
sendung derselben pünktlich zu seyn, wid-
rigenfalls diese Tabellen durch eigene Bo-
ten auf Kosten der Saumseligen werden
abgeholt werden. Zugleich werden die
Dekane an die ebenfalls bestehende Ver-
ordnung erinnert, von jedem in ihrer Dis-
cese entbehrlich werdenden Vikar sogleich
besondere Anzeige an das K. Confsisiorium
zu machen.
Stuttgart den zz. Oktober 13:4.
Wachter.