Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

B49 
Ritterguts-Besither, auf welche die Be- 
stimmungen der K. Deklaration vom 3. 
December 1821, die staatsrechtlichen Ver- 
hältnisse des vormals reichsunmittelbaren 
Adels betreffend, Anwendung sinden, nebst 
einigen Nachträgen zu dem ersten Ver- 
zeichnisse, in den Veilagen 1 und I zu 
öôffentlicher Kenntniß gebracht. 
Stutrgart den 36. Oktober 1824. 
Schmidlin. 
b) Privilegium gegen den Nachdruck des Trauerspiels „König Ottokars Glück und Ende“. 
Seine Königliche Majestät haben 
vermöge höchster Entschließung vom :4. 
d. M. dem Kriserlich Oestreichischen Hof- 
Concipisten Franz Grillparzer in Wien 
ein Privilegium gegen den Nachdruck des 
im Verlage von J. B. Wallishauser da- 
selbst erscheinenden Trauerspiels „König 
Ortokars Glück und Ende“ auf die Dauer 
von sechs Jahren gnädigst zu ertheilen 
geruht; welches unter Hinweisung auf 
die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, 
Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck 
betreffend, hiemit dèffentlich bekannt ge- 
macht wird. « 
Stuttgart den 28. Oktober 1824. 
Schmidlin. 
2. Des evangelischen Consistorium. 
Ausforderung an die evangelischen Dekane, die Einsendung der Vikariats-Tabellen betrefsend. 
Man hat mehrfach wahrzunehmen ge- 
habt, daß die laͤngst angeordneten Vika- 
riats-Tabellen auf Georgii und Martini 
oͤfters gar nicht, oͤfters nicht auf den vor- 
geschriebenen Termin eingesandt werden. 
Man erinnert die Dekane hiemit, in Ein- 
sendung derselben pünktlich zu seyn, wid- 
rigenfalls diese Tabellen durch eigene Bo- 
ten auf Kosten der Saumseligen werden 
abgeholt werden. Zugleich werden die 
Dekane an die ebenfalls bestehende Ver- 
ordnung erinnert, von jedem in ihrer Dis- 
cese entbehrlich werdenden Vikar sogleich 
besondere Anzeige an das K. Confsisiorium 
zu machen. 
Stuttgart den zz. Oktober 13:4. 
Wachter.
	        
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