Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Regiments, zu Oberlieutenants ernannt 
und ersterer zum zweiten Infanterie-Re- 
gimente verseht. 
Auch ist der Unterlieutenant und Regi- 
ments-Adzutant Rueff, des vierten Rei- 
ter-Regiments, zum Oberlieutenant be- 
fördert worbden. 
UuU. Verfügungen dee Departemen #s. 
A.) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt auf das Jahr 1825 betreffend. 
Unter Beziehung auf die Verfügung des 
K. Ministerium des Innern vom 1. d. M. 
(hienach S.66) betreffend die Berichtigung 
der Abonnements= Gebühren für die auf 
Rechnung öffentlicher Kassen anzuschaffen- 
den Exemplare des Regierungs-Blatts, 
werden hierdurch die mit dem Einzug die- 
ser Gebühren in den Oberamts--Bezirken 
beauftragten Stellen, so wie die K. Post- 
ämter aufgefordert, solche im Betrag von 
drei Gulden für den ganzen Jahrgang 
1825 im Laufe des Monats December d. J. 
an die Kasse des Regierungs-Blatts einzu- 
senden. 
Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern 
oder Postämtern der Einzug dieser Ge- 
bühren sich verzögern sollte; so wird we- 
* 
nigstens erwartet, daß dieselben noch vor 
dem 1. Januar 13:5 der Kasse des Re- 
gierungs-Blatts von der, mit Ausnahme 
der Frei-Exemplare Königlicher Amts- 
Stellen, für die Oberamts-Bezirke und 
die Post-Expeditionen erforderlichen An- 
zahl von Exemplaren Nachricht ertheilen 
werden. 
Die in Stuttgart wohnenden Abonnen- 
ten haben in derselben Zeit die Abonne-= 
ments= Gebühren bei der gedachten Kasse 
zu berichtigen, und es steht ihnen, so wie 
allen übrigen Privat-Abonnenten frei, für 
das erste Semester des Jahrgangs 18:5 
mit # fl. 30 kr., oder für den ganzen 
Jahrgang mit 5 fl. zu pränumeriren. 
Stuttgart den 1. November 1824. 
Maurcler.
	        
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