gotrockneten Bodenbretter wieder auf-
genagelt werden; daß das Täfeswerk
und die sogenannten Lamberien in
solchen Gelassen ebenfalls hinwegge-
brochen, getrocknet und erst nach völli-
ger Austrocknung der Mauern wieder
auf diese aufgenagelt werden; daß
hierauf einige Tage lang vom Mor-
gen bis zum Abend die mit Oefen
versehenen Gelasse inäßig geheißt, und
dabei durch theilweise Oeffnung von
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1. Fenstern und Thüren ein Luftzug be-
werkstelligt; daß bei Nacht in diesen,
inden unheißbaren aber Tagund Nacht,
Fenster und Thüren gtoͤffnet daß in
allen Gelassen taͤglich ein oder mehrere
Male in einer auf. gine Gieinplaite
oder auf ein Eisenblech gekellren: Kohl=
pfanne mit Vorsicht ein Flammfeuer
abgebrannt; endlich der Boden täg-
lich mit trockenem Sand bestreut, und
am andern Tage wieher ausgefegt.
werde.
ß)DNah erfolgter Wieder-Beziehung
solcher Wohnungen erfordert die Vor-
sicht, daß die Bettstätten noch einige
Wochen lang nicht unmittelhar an
die Wände angerückt, Kammern und
Stuben jeden Morgen gelüftet, und
Flammfeuer von-Wachholderholz da-
rin abgebrannt werden. Eine Bett,
decke von einem wollenen Teppich
(etwa mit einem leichteren Federbette
darüber) ist in solchen Fällen der
Gesundheit zuträglicher, als die ge-
wöhnlichen schweren Federbettdecken.
5.) Sollten der angewendeten Vorsichte=
Maßregeln ungeachtet sich in den, der
Ueberschwemmung ausgesetzt gewese-
nen Orten und Wohnungen mehr
oder weniger bedenkliche Krankheits-
fälle ereignen, so ist hievon auf der
Stelle dem Orts-Vorsteher und durch
biesen dem Oberamt die Anzeige zu
machen, welches sofort den Oberamts-
Arzt zur nähern Untersuchung abzu-
ordnen, und nach Befinden der Um-
stände die, bei Epidemien gewöhnli-
chen, Einleitungen zu treffen hat.
6.) Da in Fällen dieser Art der Ge-
nuß gesunder und kräftiger Rahrungs-
mittel häufig die Stelle des Arznei-
Gebrauches zu ersetzen vermag, so
haben die Ortsvorsteher und Ober-
ämter in Zeiten dafür zu sorgen, daß
die armen, etwa erkrankenden Be-
wohner solcher Häuser im. Anfange
des Winters mit etwas Fleisch, Essig,
Salz, Branntwein unterstützt werden
können.
7.) In den unter Wasser gestandenen
Kellern s'od die Thüren und Keller-