Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

gotrockneten Bodenbretter wieder auf- 
genagelt werden; daß das Täfeswerk 
und die sogenannten Lamberien in 
solchen Gelassen ebenfalls hinwegge- 
brochen, getrocknet und erst nach völli- 
ger Austrocknung der Mauern wieder 
auf diese aufgenagelt werden; daß 
hierauf einige Tage lang vom Mor- 
gen bis zum Abend die mit Oefen 
versehenen Gelasse inäßig geheißt, und 
dabei durch theilweise Oeffnung von 
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1. Fenstern und Thüren ein Luftzug be- 
werkstelligt; daß bei Nacht in diesen, 
inden unheißbaren aber Tagund Nacht, 
Fenster und Thüren gtoͤffnet daß in 
allen Gelassen taͤglich ein oder mehrere 
Male in einer auf. gine Gieinplaite 
oder auf ein Eisenblech gekellren: Kohl= 
pfanne mit Vorsicht ein Flammfeuer 
abgebrannt; endlich der Boden täg- 
lich mit trockenem Sand bestreut, und 
am andern Tage wieher ausgefegt. 
werde. 
ß)DNah erfolgter Wieder-Beziehung 
solcher Wohnungen erfordert die Vor- 
sicht, daß die Bettstätten noch einige 
Wochen lang nicht unmittelhar an 
die Wände angerückt, Kammern und 
Stuben jeden Morgen gelüftet, und 
Flammfeuer von-Wachholderholz da- 
rin abgebrannt werden. Eine Bett, 
decke von einem wollenen Teppich 
(etwa mit einem leichteren Federbette 
darüber) ist in solchen Fällen der 
Gesundheit zuträglicher, als die ge- 
wöhnlichen schweren Federbettdecken. 
5.) Sollten der angewendeten Vorsichte= 
Maßregeln ungeachtet sich in den, der 
Ueberschwemmung ausgesetzt gewese- 
nen Orten und Wohnungen mehr 
oder weniger bedenkliche Krankheits- 
fälle ereignen, so ist hievon auf der 
Stelle dem Orts-Vorsteher und durch 
biesen dem Oberamt die Anzeige zu 
machen, welches sofort den Oberamts- 
Arzt zur nähern Untersuchung abzu- 
ordnen, und nach Befinden der Um- 
stände die, bei Epidemien gewöhnli- 
chen, Einleitungen zu treffen hat. 
6.) Da in Fällen dieser Art der Ge- 
nuß gesunder und kräftiger Rahrungs- 
mittel häufig die Stelle des Arznei- 
Gebrauches zu ersetzen vermag, so 
haben die Ortsvorsteher und Ober- 
ämter in Zeiten dafür zu sorgen, daß 
die armen, etwa erkrankenden Be- 
wohner solcher Häuser im. Anfange 
des Winters mit etwas Fleisch, Essig, 
Salz, Branntwein unterstützt werden 
können. 
7.) In den unter Wasser gestandenen 
Kellern s'od die Thüren und Keller-
	        
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