Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Nro. 63. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Freitag, den 20. November 1824. 
— ———# —— 
J 
Inhakt. 
Verfägungen der Departements. Erkenntnise der Gerichtshöfe des Kinigreichs vom Monat 
September 1831. 
  
LU unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
I. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departemente. 
Die in dem Monat September 1824 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntulsse 
· betreffend. 
In dem verflossenen Monat September sind von saͤmtlichen Gerichtshoͤfen des Koͤ- 
nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt 
wird, daß nur rechtskräftige Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Regierungs- 
Blart aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe 
erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats= oder Commun-Dieners verfügt wird. 
A) Obertribunal. 
I. Criminal-Senat. 
Den 4. September wurde: Rekurs gegen das unterm 25. April 1843 
1. in der Rekurssache des resignirten Amts- von dem Gerichtshofe zu Tübingen, we- 
Mlegere Merkt, von Spaichingen, der gen Veruntreuung öffentlichen Verms-
	        
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