Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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gens zu Gunsten eines Anderen und 
Theilnahme an einer solchen, gefällte 
(S. 396 des Reg. Blatts von 13-:3 ein- 
gerückre) Straf-Erkenntniß, wegen 
Mangels an einer gegründeten Be- 
schwerde verworfen, auch Rekurrent 
zum Ersatze der Kosten zweiter Instanz 
für schuldig erklärt. 
An demselben Tage wurde fer- 
ner: 
1 . in der Rekurssache des Ludwig Bern- 
hard Remmele und Consorten ven 
Klingenberg, O. A. Brackenheim, das 
von dem Gerichtshofe zu Eßlingen 
a) gegen Ludwig Bernhard Remmele, 
und 
b) Michael Heinrich Remmele, wegen 
gemeinschaftlich verübter grober Mißs- 
handlung ihres Vaters, und 
Tc0 gegen Andreas Remmele von da, 
wegen Theilnahme an der Mißhand- 
lung seines Vaters unterm 28. Juni 
d. J. gefällte (S. 629 des Reg. Blatts 
enthaltene) Straf-Erkenntniß unter 
Verurtheilung der Rekurrenten in die 
Kosten zweiter Instanz lediglich bestd- 
tiget. 
Den 6. September wurde: 
unterm 4. August d. J. wider ihn ge- 
fällte, ihn wegen wiederholten Vettelns 
und Vagirens zu sechsmonatlicher 
Festungs-Arbeitsstrafe und 25 Stock- 
streichen, neben Verfällung in smt- 
liche Kosten, verurtheilende Erkenntnis, 
lediglich bestätigt, auch Reburrent zum 
Ersahe der Kosten zweiter Instanz für 
schuldig erklärt. 
Den 1. September wurde: 
4. in der Rekurssache des Schreiberei- 
Gehülfen Heinrich Greif, von Lud- 
wigsburg, hinsichtlich des von dem Ge- 
richtshofe zu Esilingen, wegen unter 
erschwerenden Umsiänden sich zu Schuld 
gebrachten Versuchs der Enführung 
und der Vigamie, so wie auch einiger 
anderer Vergehen unterm 29. Juli d. J. 
wider ihn gefällten, ihn neben Verbind- 
lichkeit zum Ersah des Schadens und 
seiner Verhafts= und Untersuchungs- 
Kosten zu achtzehnmonatlicher Fe- 
stungs-Arbeltsstrafe verurtheilenden Er- 
kenntnisses, der Rekurs wegen Mangels 
an einer gegründeten Beschwerde abge- 
wiesen, und dem Rekurrenten die Er- 
stattung der in zweiter Instanz erwach- 
senen Kosten auferlegt. 
Ferner wurde an diesem Tage: 
5. in der Reburssache des Adam All- 
gaper, Mezgers von Harthausen, O.A. 
5. in der Rekurssache des Georg Heink, 
Lvon Morsbach, O. A. Künzelsau, das 
von dem Gerichtshofe zu Ellwangen
	        
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