Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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10. Auf den Grund der von dem O. A. Ge- 
richt Eßlingen gefuͤhrten Untersuchung 
wurde vermoͤge Beschlusses vom g., er- 
oͤffnet den 14. September, gegen den 
Polizeihaus-Straͤfling Michael Haber- 
kern, von Schuͤtzingen, O. A. Maul- 
bronn, wegen zwar kleinen, aber im 
rechtlichen Sinne dritten Diebstahls, 
neben dem Ersaße des Entwendeten und 
Bezahlung der Untersuchungs = Kosten 
eine achtmonatliche Festungs= Ar- 
beitsstrafe, nebst einer körperlichen Züch= 
tigung von fünf und zwanzig Stock- 
streichen erkannt. (d. 15. Septemser.) 
1. Permöge Beschlusses vom #. August, 
erdffnet den v. September, wurde der 
Schultheiß Baier, von Friolzheim, 
O. A. Leonberg, wegen Theilnahme an 
Neben-Rechnungen, Faälschung zum 
Behuf ihrer Verdeckung und eines durch 
Fälschung verübten Betrugs von seinem 
Amte cassirt, zu Bekleidung eines 
öffentlichen Amts für unfähig erklärt, 
und zu vierwöchiger Festungsstrafe 
mit angemessener Beschäftigung inner- 
halb der Festung, auch zum Ersatz des 
Schadens und zu Bezahlung der Hälfte 
der Untersuchungs= Kosten, und 
12. auf den Grund einer bei dem O. A. Ge- 
richt Etlingen gepflogenen Untersuchung 
vermoge Beschlusses vom 9., eröffnet 
den 15. September der Polizeihaus= 
Sträfling Jakob Schuler, Schuster- 
Geselle von Backnang, wegen zwar klei- 
nen, aber im rechtlichen Sinne vierten 
Diebstahls, neben der Verbindlichkeit 
zu Bezahlung sämtlicher Kosten, zu 
fünfzehenmonatlicher Festungsar- 
beit verurtheilt. (d. 16. September.) 
15. Vermöge Beschlusses vom ½7. August, 
eröffnet den J. September wurde 
a)gegen Elisabeth Bauer, von Roig- 
heim, O.A. Neckarsulm, wegen im 
Conplott verübter großer Betrügereien 
durch Geister-Beschwörung, welche den 
zweiten Rückfall bilden, neben dem 
Ersaß des gestifteten Schadens unter 
solidarischer Verbindlichkeit und Be- 
zahlung ihrer eigenen Arrest-Azungs= 
und DHder Untersuchungs-Kosten, 
eine achtzebenm onatliche Zucht- 
hausstrase und nachherige Einsperrung 
in ein Polizeihaus, mindestens auf die 
Dauer von neun Monaten; 
b) gegen Jakob Sailer von da, wegen 
gleicher Vergehen, neben dem Scha- 
dens= Ersabe unter solidarischer Ver- 
bindlichbeit und Bezahlung seiner Ar- 
rest= Azungs= und der Untersu- 
chungs-Kosten eine zehenmonatliche 
Festungs-Arbeitsstrafe; 
pc) gegen Michael Bauer von da, we- 
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