gen der gleichen Vergehen, neben dem
Schadens-Ersatze unter solidarischer
Verbindlichkeit und Bezahlung seiner
Arrest-Azungs= und der Untersu-
chungs-Kosten eine sechsmonatliche
Festungs-Arbeitsstrafe;
d) gegen Isaak Wolf, von Korb, dessel-
ben O. Amts, wegen gleicher Vergehen,
neben dem Schadens-Ersaß und Ve-
zahlung der Arrest= Azungs= und #5
der Untersuchungs-Kosten, eine sechs-
monatliche Zuchthausstrase;
e) gegen Wolf David, von Korb, we-
gen Theilnahme an den verübten Ve-
trügereien, neben dem Ersaße des Scha-
dens unter solidarischer Berbindlichkeit
und Bezahlung seiner eigenen Arrest-
Azungs= und # der Untersuchungs-
Kosten eine sechsmonatliche Zucht-
hausstrafe erkannt. (d. 18. Septem-
ber.)
14. Der bei dem O. A. Gerichte Weins-
berg in Untersuchung gekommene
Georg Wagner, von Hagenbach, O. A.
Hall, wurde vermöge Beschlusses vom
12., eröffnet den 28. August, wegen
zweier kleiner, vor Publikation eines un-
term 5. August d. J. gegen ihn gefällten
Erkenntnisses verübter Diebstähle, ne-
ben dem Kesten= und Schadens-Ersaße
öber die erkannte sechsmonatliche Fe-
896
stungsstrafe und nachherige Zwangs-
arbeit in einem Polizeihause auf die
Dauer von drei Monaten zu einem
Straszusaße von vier wöchiger Fe-
stungsarbeit, und vierzehentägiger
Einsperrung in das Polizeihaus verur-
theilt. (d. z#2. September.)
15. Gegen Ehristoph Gehrer, von Klein-
bottwar, O. A. Marbach, wurde ver-
mööge Beschlusses vom -., eröffnet den
15. September, wegen im Complott
verübter grober Mißhandlung eines
Waldschüßen aus Rache wegen einer
Amtshandlung des Leßtern, eine fünf-
monatliche Festungs= Arbeitsstrase
ausgesprochen, und der Kostenpunkt
noch ausgeseßt. (d. :2. September.)
16. Auf den Grund einer bei dem O. A. Ge-
richte Ludwigsburg gepflogenen Unter-
suchung wurde vermöge Beschlusses vom
5. Juli, eröffnet den 14. September,
der Festungs = Sträfling Sebastian
Schmid, von Marbach, O.A. Kün-
zelsan, wegen abermaliger Entweichung
von der Festung zu einem Zusaße von
zwei und einhalbjähriger Zucht-
hausstrase zu Gotteszell über den noch
nicht erstandenen Rest seiner frühern
Strafen und zu einer in zwei auf ein-
ander folgenden Tagen zu erstehenden
körperliche# Züchtigung von je vierzig