Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

gen der gleichen Vergehen, neben dem 
Schadens-Ersatze unter solidarischer 
Verbindlichkeit und Bezahlung seiner 
Arrest-Azungs= und der Untersu- 
chungs-Kosten eine sechsmonatliche 
Festungs-Arbeitsstrafe; 
d) gegen Isaak Wolf, von Korb, dessel- 
ben O. Amts, wegen gleicher Vergehen, 
neben dem Schadens-Ersaß und Ve- 
zahlung der Arrest= Azungs= und #5 
der Untersuchungs-Kosten, eine sechs- 
monatliche Zuchthausstrase; 
e) gegen Wolf David, von Korb, we- 
gen Theilnahme an den verübten Ve- 
trügereien, neben dem Ersaße des Scha- 
dens unter solidarischer Berbindlichkeit 
und Bezahlung seiner eigenen Arrest- 
Azungs= und # der Untersuchungs- 
Kosten eine sechsmonatliche Zucht- 
hausstrafe erkannt. (d. 18. Septem- 
ber.) 
14. Der bei dem O. A. Gerichte Weins- 
berg in Untersuchung gekommene 
Georg Wagner, von Hagenbach, O. A. 
Hall, wurde vermöge Beschlusses vom 
12., eröffnet den 28. August, wegen 
zweier kleiner, vor Publikation eines un- 
term 5. August d. J. gegen ihn gefällten 
Erkenntnisses verübter Diebstähle, ne- 
ben dem Kesten= und Schadens-Ersaße 
öber die erkannte sechsmonatliche Fe- 
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stungsstrafe und nachherige Zwangs- 
arbeit in einem Polizeihause auf die 
Dauer von drei Monaten zu einem 
Straszusaße von vier wöchiger Fe- 
stungsarbeit, und vierzehentägiger 
Einsperrung in das Polizeihaus verur- 
theilt. (d. z#2. September.) 
15. Gegen Ehristoph Gehrer, von Klein- 
bottwar, O. A. Marbach, wurde ver- 
mööge Beschlusses vom -., eröffnet den 
15. September, wegen im Complott 
verübter grober Mißhandlung eines 
Waldschüßen aus Rache wegen einer 
Amtshandlung des Leßtern, eine fünf- 
monatliche Festungs= Arbeitsstrase 
ausgesprochen, und der Kostenpunkt 
noch ausgeseßt. (d. :2. September.) 
16. Auf den Grund einer bei dem O. A. Ge- 
richte Ludwigsburg gepflogenen Unter- 
suchung wurde vermöge Beschlusses vom 
5. Juli, eröffnet den 14. September, 
der Festungs = Sträfling Sebastian 
Schmid, von Marbach, O.A. Kün- 
zelsan, wegen abermaliger Entweichung 
von der Festung zu einem Zusaße von 
zwei und einhalbjähriger Zucht- 
hausstrase zu Gotteszell über den noch 
nicht erstandenen Rest seiner frühern 
Strafen und zu einer in zwei auf ein- 
ander folgenden Tagen zu erstehenden 
körperliche# Züchtigung von je vierzig
	        
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