neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung
sämtlicher Kosten zu ein jhriger Zucht-
hausstrafe, nebst Willkomm verur-
theilt. (d. 35. September.)
z. Gegen den Siebmacher Johann Georg
Krazeisen, von Dizingen, O.A. Leon-
berg, wurde vermöge Beschlusses vom
28. August, eroͤffnet den 2. September,
wegen wiederholten Vagirens, wieder-
holter Ueberschreitung des Confinations-
Ortes und Angabe eines falschen Na-
mens, neben Bezahlung saͤmtlicher Ko-
sten, eine fuͤnfmonatliche Zwangs-
arbeit in einem Polizeihause erkannt.
(d. 25. September.)
23. Johann Georg Welz, von Eberstadt,
O. A. Weinsberg, wurde vermoͤge Be-
schlusses vom 16., eroͤffnet den 22. Sep-
tember, wegen ehebrecherischen Zuwan-
dels und veruͤbten Ehebruchs, ferner
wegen Vagirens, neben Bezahlung der
Hälfte der Untersuchungs-Kosten mit
fünfmonatlicher Festungs-Arbeirs-
strafe belegt. (d. 25. September.)
„4. Eberhard Friedrich Burkhard, von
Stuttgart, wurde vermöge Beschlusses
vom 16., eröffnet den 2e. September,
wegen wiederholten Diebstahls, wieder-
holten Weglaufens aus dem Spinnhause
und abhermaligen Bettelns und Vagi-
rens zu neunmonstlicher Festungs-
00
arbeit und einer körperlichen Züchtigung
von fünf und zwanzig Stockstrei-
chen, so wie zu Bezahlung sämtlicher
Kosten verurtheilt. (d. 25. September.)
35. Vermöge Beschlusses vom 19., eröff,
net den 51. August, wurde Jakob Frie-
drich Maier, von Gruppenbach, O. A.
Besigheim, wegen fortgesetzter injurièfer
und unerwiesener Bezüchte gegen den
Schultheiß Vogel daselbst, neben der
ihm schon unterm #1. Oktober 13:3 zuer-
kannten dreimonatlichen Festungs-Ar-
beitsstrafe noch mit einer weitern einmo-
natlichen Festungs-Arbeitsstrafe unter
Zuscheidung der auf die neuere Unter-
suchung ergangenen Kosten belegt. (d.
29. September.)
6. Gegen den Scribenten Heinrich Greif,
von Ludwigsburg, wurde vermöge Be-
schlusses vom :„#. , eröffnet den 20.
September, wegen unter erschwerenden
Umsiänden zu Schuld gebrachten Ver-
suchs der Entführung und der Bigamie,
auch zum Behufe der Ausführung sei-
nes Vorhabens beabsichrigter Vermb-
gens-Beeinträchtigung, endlich wegen
einer vollbrachten Unterschlagung, neben
Unfähigkeits-Erklärung zu künf-
tiger Bekleidung eines öffentlichen Am-
tes und der Verbindlichkeit zum Ersaßze
des Schadens und Bezahlung sämtlicher