Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung 
sämtlicher Kosten zu ein jhriger Zucht- 
hausstrafe, nebst Willkomm verur- 
theilt. (d. 35. September.) 
z. Gegen den Siebmacher Johann Georg 
Krazeisen, von Dizingen, O.A. Leon- 
berg, wurde vermöge Beschlusses vom 
28. August, eroͤffnet den 2. September, 
wegen wiederholten Vagirens, wieder- 
holter Ueberschreitung des Confinations- 
Ortes und Angabe eines falschen Na- 
mens, neben Bezahlung saͤmtlicher Ko- 
sten, eine fuͤnfmonatliche Zwangs- 
arbeit in einem Polizeihause erkannt. 
(d. 25. September.) 
23. Johann Georg Welz, von Eberstadt, 
O. A. Weinsberg, wurde vermoͤge Be- 
schlusses vom 16., eroͤffnet den 22. Sep- 
tember, wegen ehebrecherischen Zuwan- 
dels und veruͤbten Ehebruchs, ferner 
wegen Vagirens, neben Bezahlung der 
Hälfte der Untersuchungs-Kosten mit 
fünfmonatlicher Festungs-Arbeirs- 
strafe belegt. (d. 25. September.) 
„4. Eberhard Friedrich Burkhard, von 
Stuttgart, wurde vermöge Beschlusses 
vom 16., eröffnet den 2e. September, 
wegen wiederholten Diebstahls, wieder- 
holten Weglaufens aus dem Spinnhause 
und abhermaligen Bettelns und Vagi- 
rens zu neunmonstlicher Festungs- 
00 
arbeit und einer körperlichen Züchtigung 
von fünf und zwanzig Stockstrei- 
chen, so wie zu Bezahlung sämtlicher 
Kosten verurtheilt. (d. 25. September.) 
35. Vermöge Beschlusses vom 19., eröff, 
net den 51. August, wurde Jakob Frie- 
drich Maier, von Gruppenbach, O. A. 
Besigheim, wegen fortgesetzter injurièfer 
und unerwiesener Bezüchte gegen den 
Schultheiß Vogel daselbst, neben der 
ihm schon unterm #1. Oktober 13:3 zuer- 
kannten dreimonatlichen Festungs-Ar- 
beitsstrafe noch mit einer weitern einmo- 
natlichen Festungs-Arbeitsstrafe unter 
Zuscheidung der auf die neuere Unter- 
suchung ergangenen Kosten belegt. (d. 
29. September.) 
6. Gegen den Scribenten Heinrich Greif, 
von Ludwigsburg, wurde vermöge Be- 
schlusses vom :„#. , eröffnet den 20. 
September, wegen unter erschwerenden 
Umsiänden zu Schuld gebrachten Ver- 
suchs der Entführung und der Bigamie, 
auch zum Behufe der Ausführung sei- 
nes Vorhabens beabsichrigter Vermb- 
gens-Beeinträchtigung, endlich wegen 
einer vollbrachten Unterschlagung, neben 
Unfähigkeits-Erklärung zu künf- 
tiger Bekleidung eines öffentlichen Am- 
tes und der Verbindlichkeit zum Ersaßze 
des Schadens und Bezahlung sämtlicher
	        
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