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Kosten, eine achtzehenmonatliche
Festungs-Arbeitsstrafe ausgesprochen.
(d. 29. September.)
:7. Vermöge Beschlusses vom 31. Juli,
eröffnet den 25 September, wurde in
der von den O. A. Gerichten Künzelsau
und Ludwigsburg verhandelten Unter-
suchungssache gegen den Festungs-Sträf-
ling Johann Georg Ohr, von Schön-
bronn bei Schillingsfürst im Baiern-
schen, wegen eines im Complott mit
Johann Anton Kranz verübten großen
und qualificirten Diebstahls, neben dem
Ersaße des Schadens und Bezahlung
seiner eigenen Arrest-Azungs= und
1 der Untersuchungs-Kosten ein Zusaß
von vier Monaten Festungsarbeit
zu der ihm von dem Criminal-Senate
des K. Gerichtshofes zu Ellwangen am.
4. März d. J. wegen éhnlicher Verbre-
chen angesetzten Strafe erkannt. (d. 29.
September.)
Revisions-Erkenntniß.
13. In der von Amts wegen zur Revision
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von dem O.A.Gerichte
8414 1181 C. AM. à
vorgelegten,
Maulbronn verh suchung
sache gegen Magdalene Lauser, von
Eberdingen, O. A. Vaihingen, erkannte
der Criminat-Senat des K. Ober-Tri-
bunals unter dem 35. December 18:3,
daß die Angeschuldigte wegen nächsten
Versuchs des Kindsmords und durch
Fahrläßigkeit verschuldeter Tödtung ih-
res neugebornen Kindes, neben Bezah-
lung ihrer Haft= Azungs= der Legal-
Inspektions= und : der Untersuchungs-
Kosten zu achtzehenjähriger Zucht-
hausstrafe zu verurtheilen sey.
Der K. Ministerial-Rath hat, in
Vollmachtsnamen des Königs, vermöge
Entschließung vom ½. Jalnn und eröffnet
den 11. September, einer Milderung
des vorstehenden Straf-Erkenntnisses
im Wege der Gnade nicht Statt gege-
ben.
:2. Civil-Senat.
. Unter dem 1. September wurde in der
Ationssache von dem Stadt-Gerichte zu
Stuttgart als Remissions-,Gerichte zwi-
schen den Gemeinden Plochingen, Ober-
Eßlingen und Nellingen, Kl., Antin-
nen, und den Gemeinden des Stuttgar-
ter Amts-Ober-Amts, mit Ausnahme
von Möhringen und Vaihingen, Bekl.,
Atinnen, Theilungs-Klage betreffend,
das am 18. Oktober 1832 erbffnete Ur-