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theil erster Instanz unter Vergleichung
der in beiden Instanzen aufgewendeten
Kosten abgeaͤndert.
. In der Ationssache von dem O. A. Ge-
richte Maulbronn zwischen jung Jakob
Riekert, von Sternenfels, Inten, Anten,
und Luise Maier von da, Jatin, Atin,
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
ex capile novorum gegen ein wegen Pri-
vat-Genugthuung, Kindes-Ernaͤhrung
und Erstattung der Kindbett-Kosten
von gedachtem O. A. Gerichte gefälltes
Erkenntniß betreffend, wurde vermöge
Beschlusses vom 6., eroͤffnet den 21.
August, die eingelegte Verufung wegen
Versäumung der Rothfrist zu Einrei-
chung der Beschwerdeschrift, unter Ver-
urtheilung des Anten in die Kosten die-
ser Instanz für verlassen erklärt. (d. 1.
September.)
Eben so wurde erkannt:
vermöge Beschlusses vom 2y. Juli, er-
öffnet den 18. August., in der Ations-
sache von dem O.A.Gerichte Besig-
heim zwischen den Erben des Georg
Adam Bauerle, von Happenbach, als
vormaligen Pflegers des Gottlieb Kurz,
von Brettach, Bekl., Anten, und den
Gottlieb Kurz'schen Eheleuten daselbst,
Kl., Aten, Erfüllung einer Perbind-
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lichkeit aus Gewährschafts- Leistung be-
treffend. (d. 1. September.)
. Unter dem -. September wurde in der
Ationssache von demselben O. A. Gerichte
zwischen Immanuel Marr von Freuden-
thal, Vorkl., Nachbekl., Anten, und
Andreas Herrmann, von Kirchheim a. N.
Vorbekl., Nachkl., Aten, Erfüllung ei-
nes Vergleichs in der Vor= und Zu-
rückforderung einer Nichtschuld in der
Nachklage betreffend, das unterrichter-
liche Erkenntniß vom 23. August 13::
unter Vergleichung der Prozeß= Kosten
dieser Instanz mit einer Modifkkation
der darin enthaltenen Eides-Formel
bestätiget.
In der Ationssache von dem O. A.Ge-
richte Backnang als Remissions-Gerichte
zwischen den Jakob Hahn'schen Eheleuten
zu Winnenden, Kl., Anten, und den
Mit-Erben an der Verlassenschaft des
verstorbenen Bäckers Johann Georg
Fischer von da, Bekl., Aten, Aufhebung
eines Vergleichs und Haus-Verkaufs
betreffend, wurde vermöge Beschlusses
vom 29. Juli, erdffnet den 35. August,
die Berufung wegen Mangels an einer
gegründeten Beschwerde unter Verur-
theilung der Anten in die Kosten dieser
Instanz nicht angenommen. (d. 7. Sep-
tember.)