Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

2. 
Auf den Grund der von dem O A. Ge- 
richte Balingen gefuͤhrten Untersuchung 
wurde Anton Häberlen, von Rotten- 
burg, durch Erkenntniß vom 2 2., erdff- 
net den 20. August, wegen wiederholter 
Diebstähle, wegen Angabe eines fal- 
schen Ramens vor der Obrigkeit, Lä- 
gens vor Gericht und ordnungswidri- 
gen Betragens in dem Sicherheits-Ge- 
füngniß, neben der Verbindlichkeit zu 
Bezahlung seiner Haft= und der Un- 
tersuchungs= Kosten und zum Ersaß des 
verursachten Schadens, soweit solcher 
nicht schon geleisict ist, zu einer acht- 
zehenmonatlichen Juchthausstrafe in 
Markgröningen mit derbem Will- 
bomm verurtheilt, und dabei verfügt, 
daß derselbe nach erstandener Strafe in 
904 
4. 
5. 
seinem Geburtsorte Rottenburg confinirt 
werden solle. (d. 3. September.) 
Johann Martin Jenter, von Ostdorf, 
O. A. Valingen, wurde durch Erbennt- 
niß vom 2o., eroffnet den 25. August, 
wegen im rechtlichen Sinne dritten Dieb- 
stahls, neben der Verbindlichkeit zu 
Bezahlung seiner Haft- und der saͤmt- 
lichen Untersuchungs-Kosten zu einer 
achtmonatlichen Zuchthausftrafe in 
Markgröningen nebst Willkomm und 
zu nachbheriger wenigsters viermonat= 
licher Einsper###a in baz Belizeihans 
*5 
zu Rottenburg verurtheilt. (d. 3. Sep, 
tember.) 
Stephan Kinkele, von Seeburg, O. A. 
Urach, wurde durch Erkenntniß vom 
35., eröffnet den 3. August, wegen 
wiederholten Vagirens zu sechsmo, 
natlicher Festungs-Arbeitsstrafe und 
zu Bezahlung seiner Haft= und der 
sämtlichen Untersuchungs-Kosten verur- 
theilt. (d. 9. September.) 
Philipp Eisele, von Zillhausen, O. A. 
Balingen, wurde durch Erkenntniß vom 
5., eröffnet den 11. September, wegen 
fortgesezter Unzuchts-Versuche mit ei- 
nem noch unmannbaren Mädchen über 
zwölf Jahre zu einer sechsmonatli- 
chen Festungs-Arbeirsstrafe, so wie zu 
Bezahlung seiner Hast= und der sämt- 
lichen Untersuchungs-Kosten verurtheilt. 
(d. 20. September.) 
Johann Caspar Landenberger, von 
Ebingen, O.A. Balingen, wurde durch 
Erkenntniß vom 35. August, eröffnet 
den :1. September, wegen zwar klei- 
nen, jedoch wiederholten Betrugs, mit 
Rücksichtnahme auf seine wegen ähn- 
licher Vergehen bereits mehrfach ersian- 
denen xeinlichen Strafen, neben der 
Verbindlichkeit zum Ersatz des gestifte- 
ten Schadens und zu Bezahlung seiner 
Haft= und der sämtlichen Unterfu-
	        
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