Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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chungs-Kosten zu vierzehenmonat- 
licher Luchthausstrafe in Markgrbnin- 
gen verurtheilt. (d. 3. September.) 
.Auf den Grund der von dem O. A. Ge- 
richte Täbingen geführten Untersuchung 
wurde Chrisiiane Scheerer, von Be- 
zingen, O. A. Reutlingen, durch Er- 
kenntniß vom 15., eröffnet den 20. Sep- 
tember wegen vier Vetrügereien, deren 
Gesamtbetrag den eines großen Dieb- 
stahls übersteigt, sodann wegen wieder= 
holten Vagirens und wiederholten Un- 
zuchts-Vergehens, neben der Verbind- 
lichkeit zum Erfahe des gestifteten Scha- 
dens, so weit derselbe noch nicht gelei- 
stet ist, so wie ihrer Haft= und der sämt- 
lichen Untersuchungs-Kosten zu sechs- 
monatlicher Zuchthauostrafe in Mark- 
gröningen verurtheilt. (d. 25. Sept.) 
. Der Sattler Caspar Schlaich, von 
Balingen, wurde durch Erkenntniß vom 
15., ereffnet den = . September, wegen 
thätlicher, durch Mißhandlung und 
mehrfache Injurien erschwerter Wider- 
seklichkeit gegen einen Landjäger und 
gegen andere Polizei-Offseianten, sodann 
wegen fortgesetzter Vöbllerei, neben der 
Verbindlichkeit zum Ersatze seiner Haft- 
und der sämtlichen Untersuchungs-Ko- 
sien, zu achtmonatlicher Festungs- 
Arbeitestrase verurtheilt. (d. 30. Sep- 
tember.) 
:. Civil-Senat. 
Den 3. September wurde der von Fidel 
Geiger, von Kiebingen, gegen das von 
dem O.A. Gerichte Rottenburg unterm 
9. August wider ihn ausgesprochene 
Gant. Erkenntniß# ergriffene Rekurs als 
unbegründet verworfen. 
Den B. September wurden in der Nich- 
tigkeits = Klag = und untergänglichen 
Ationssache von dem O. A. Gerichte Rot- 
tenburg zwischen den Anton Zug'schen 
Eheleuten zu Hirrlingen, Bekl., Anten, 
nun Onten, Wieder-Anten, und Seba- 
stian Zug daselbst, Kl., Aten, nun 
Qaten, Wieder-Aten, das Miteigenthum 
einer Hofraite und das Eigenthum eines 
Plahes an dem vormals Johannes Zug- 
schen Haus betreffend, die den Onten, 
Wieder-Anten in dem Erkenntnisse vom 
24. December 1823 nachgelassenen Be- 
weise für nicht hergestellt erkannt und 
daher jenes bedingte Erkenntniß unter 
Vergleichung der Kosten für unbedingt 
erklärt. 
3. An demselben Tage wurde der von dem
	        
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