dem vorangegangenen, die Zahl der oͤffent-
lichen Kinder-Industrie-Anstalten
von 260 auf 342, und die Zahl der Theil-
nehmenden von 10,064 auf 1408) sich er-
höht, und es hat sich im Allgemeinen das
erfreuliche Resultat ergeben, daß das der
öffentlichen Wohlfahrt in mancher Hinsicht
so förderliche Institut dieser Schulen fort-
während an Zutrauen und an Umfang ge-
winnt, und im Vorwartsschreiten begrif-
fen ist.
9:6
Seine Königliche Majestät haben
jene sehr bedeutende Vermehrung der ge-
bhachten Anstalten mit besonderem Interesse
wahrgenommen, und höchstem Befehle zu
Folge wird dieselbe zu weiterer Nacheife-
rung hiechit zut- öffentlichen Kenntniß ge-
bracht.
Stuttgart den 19. November 1824.
Für den Departements-Chef:
Dder Justiz-Minisier,
Maucler.
5b# Ertheilung eines Privilegium gegen den Nachdruck eines Choralbuchs.
Seine Königliche Majestát haben
vermidge höchster Entschließung vom 26.
d. M. der Meßbler'schen Buchhandlung
dahier ein Privilegium gegen den Nachdruck
der in ihrem Verlag erscheinenden vier-
stimmigen Choral-Melodien der evangeli-
schen Kirche auf sechs Jahre und-in-der-
Maße, daß damit zugleich auch der Nach-
druck des Werkes in Ziffern statt mit No-
ten ausgeschlossen wird, gnädigst zu erthei-
len geruht; welches unter Hinweisung auf
die Königliche Verordnung vom 25. Febr.
1315, Privilegien gegen den Bücher-Nach-
druck betreffend, zur Nachachtung hiemit
öffentlich bekannt gemacht wird.
Stuttgart den à27. November 1824.
Für den Departements-Cbef:
der Justiz-Minister,
Maucler.
32. Der medizinischen Fakultät in Tübingen.
Bekanmmachung, die Prüfungen der Wundärzte erster, ziveiter und dritter Classe, der Geburtshelfer
und der Apotheker aus dem Donau= und Schwarzwald-Kreis betreffend.
Um diebei dem Collegium medico-chirur-
gicum zu Tübingen vorzunehmenden Prü-
fungen der Wundarzte erster, zweiter und
dritter Elasse, der Geburtshelfer und Apo-