Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

dem K. Justiz-Ministerium um so gewisser 
einzureichen, als im Falle der Nicht-Ein- 
haltung dieses Termins der Nachtheil des 
Ausschlusses von der naͤchstbevorstehenden 
Semester-Pruͤfung fuͤr die Saͤumigen un- 
fehlbar eintreten wuͤrde. 
Den zu dieser Pruͤfung zugelassenen Re- 
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ferendaͤren werden sodann von der Pruͤ- 
fungs-Commission des K. Ober-Tribu- 
nals die zur Ausarbeitung der Probe-Re- 
lationen erforderlichen Akten ohne Ver- 
zug zugestellt werden. 
Stuttgart den 2. Derember 18234. 
Maucler. 
B.) Des Departements des Innern: 
Des Ministerium des Innern. 
Belobung und Belohuung mehrerer Bürger von Offenau und Jartfeld, Obcramts Neckarsulin. 
Bei der kürzlich Statt gehabten so bedeu- 
tenden Ueberschwemmung haben die Buͤr- 
ger Johann Adam Schott und dessen 
Sohn, Johann Joseph, von Offenau, so- 
dann Franz Joseph Ortwein, Franz 
Ortwein und Kaspar Kieser, von Jaxt- 
feld, sich durch die mit Muth, Entschlos- 
senheit und unermuͤdeter Anstrengung be- 
wirkte Rettung mehrerer Personen aus 
der augenscheinlichsten Todes-Gefahr und 
durch anderwärtige thätige Hülfeleistung 
rühmlichst ausgezeichnet. 
Nachdem Seine Königliche Maje- 
stät auf den Höchst Denselben hierüber 
erstatteten Bericht vermöge höchster Ent- 
schließung vom 2:. d. M. die öffentliche Be- 
lobung gedachter braven Männer befohlen, 
und als Anerkenntniß und Belohnung 
ihrer edelmüthigen Handlungen: 
a) dem Johann Adam Schott, von Of-= 
fenau, die filberne Verdienst-Medaille, 
und ihm und seinem Sohne, der ihn 
bei seinen Anstrengungen thätig un- 
terstätzt hat, zusammen ein Gnaden- 
Leschenk von einhundert Gulden, sos 
dann 
5) dem Franz Joseph Ortwein, Franz 
Ortwein und Kaspar Kieser, von 
Jartfeld, ein Znadengeschenk von je 
fünf und fünfzig Gulden zu verwilli 
gen gnädigst geruht haben, 
so wird diese höchste Verfügung hiemit 
zu allgemeiner Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 3. December 162:4. 
Fär den Departements-Chef: 
der Justiz-Minister, 
Maucler.
	        
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