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b) Versögung, die Richtigstellung der Medicinal-Gewichte betreffend.
Da zur Anzeige gekommen ist, daßbei
den Medicinal= Visitationen in mehreren
Apotheken Gewichte vorgefunden worden
sind, welche zwar mit dem Vfeechtzeichen
des Hirschhorns versehen, demungeachtet
aber zu leicht waren, und da die erforder-
liche möglichste Genauigkeit in Richtigstel-
lung der Medicinal- Gewichte am sichersten
dadurch erreicht werden kann, wenn nur
eine Behörde sich damit zu beschäftigen
hat, so wird hiemit verfügt, wie folgt:
1.) Für die Zukunft hat das Pfecht-
amt in Stuttgart ausschließlich die
Besugniß und die Verpflichtung, die
Medicinal-Gewichte im Lande zu
berichtigen.
Die unter dessen Aufsicht von einem
beeidigten Pfechter gepfechteten Me-
dicinal-Gewichte sind von dem Pfecht-
amte noch besonders unter Zuziehung
elnes von dem Medicinal-Collegium
zu bezeichnenden hiesigen Apothekers
nach den vorgeschriebenen Normal-=
Gewichten mit aller Sorgfalt zu pri-
fen, und wenn sie richtig erfunden
werden, so ist die Schachtel, in wel-
cher sie zum Verkauf ausgeseßt zu
werden pflegen, mit dem Stadt-Sie-
gel und mit der Aufschrift zu ver-
sehen:
Controllirt von dem Pfechtamt zu
Stuttgart.
Die unrichtig erfundenen Gewichte
hingegen sind zur Berichtigung zurück
zu geben.
z.) Für das Pfechten ist je von einer
55 Gewichtstücke (zusammen ½ Pfo.)
enthaltenden Schachtel dem beeidig-
ten Pfechter eine Gebühr von 24 kr.,
für die Controlle dem städtischen
PBfechtamt eine Gebühr von 6 kr. von
jeder Schachtel zu entrichten.
3.) Nur die auf jene Weise gepfechteten
und für richtig erkannten Medicinal-
Gewichte dürfen künftig in den Apo-
theken des Landes gebraucht und in
dem Handel für das Inland gefährt
werden.
4.) Die Oberamtsärzte werden aus-
drücklich dafür verantwortlich gemacht,
daß sie auf die Richtigkeit der Me-
dicinal -Gewichte in den Apotheken
ihres Bezirks die sorgfältigste Auf-
merksamkeit verwenden, und hierin
kein Versäumniß sich zu Schulden
kommen lassen.
5.) Sollte vom 1. Januar künftigen
Jahrs an in einer Apotheke ein Me-
dicinal Gewicht vorgefunden werden,
das nicht auf vorstehende Weise rich-