Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Kunze, von Hohenacker, O. A. Waib- 
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lingen, wegen wiederholten Vagirens 
und Bettelns, neben Jascheldung sämt= 
ücher Kosten, eine einjährige Arbeits- 
hausstrafe zuerbannt. (d. s 1. Oktober.) 
15. Vermöge Beschlusses vom 29. Septem- 
ber, eröffnet den 1. Oktober, wurde 
David Wolz, Küfer von Ilsfeld, O.A. 
Besigheim, wegen wiederholten Dieb- 
stahls, neben dem Ersabe des Schadens 
und Bezahlung von 3 der Untersuchungs- 
Kosten, mit zehenmonatlicher Fe- 
stungs-Arbeitsstrafe belegt. (d. 25.Ok- 
tober. ) 
i6. In der Rekurssache der Ehefrau des 
ristian Hagenbucher, von Main- 
hardt wurde vermöge Beschlusses vom 
9., eröffnet den 18. Oktober" das von 
dem Köntglichen Fuͤrstlich- Hohenlohe- 
Bartenstein' schen Amts-Gerichr Main“ 
hardt unterm 16. September d. J. ge 
fällte Erkenntniß abgeändert, Rekurren= 
tin sofort wegen Ehebruchs und der 
von ihr früher zu Schuld gebrachten 
Scortations-Vergehen, neben Bezah- 
lung der Hälfte der Untersuchungs= und 
der in zweiter Instanz erwachsenen Ko- 
sten zu dreizehen wöchiger Arbeits- 
hausstrafe verurtheilt. (d. 33.Oktober.) 
17. Auf den Grund der von dem O.A.Ge- 
richte Weinsberg verhandelten Unterfu- 
chung wurde durch Erkenntniß vom 2g. 
Geptember, erdffnet den 7. Oktober, 
Mäsbakene Lannert, von Baierbach, 
DOi. Hall“ wegen ehebrecherischen Zu- 
wandels und Lerübten Ehebruchs, neben 
*- des eidlichen Angelöbnisses 
und Vagftens- zu einer fünf und ein- 
halbmohaätllchen Arbeitshausstrafe 
und zur Bezahlung ihrer Arrest-Azungs- 
und der Hälfte der Untersuchungs-Ko- 
sten verurtheilt. (d. 36. Oktober.) 
18. Vermöge Beschlusses vom 16., eröffnet 
den :5. Obtober, wurde gegen die bei 
dem Criminal-Amte Stuttgart in Un- 
tersuchung gekommene Johanne Beate, 
Ehefrau des Bäckers Jakob Böhm, 
von Bietighelm, O. A. Besigheim, we- 
(gen betrüglichen Bettelns und Bagirens, 
Angabe eines falschen Ramens und 
Lügen, unter Berücksichtigung der wegen 
Betrugs und Vagirens bereits erstan- 
denen Strafen, neben der Verbindlich- 
keit zu Bezahlung sämtlicher Kosten, eine 
achtmonatliche Arbeitshausstrafe er- 
kannt. (d. 26. Oktober.) 
19. Vermöge Beschlusses vom 29. Sep- 
tember, erffnet den 2 1. Oktober, wurde 
gegen den gewesenen Gemeinde-Pfleger 
Georg Adam Föll zu Happenbach, 
O.A. Besigheim, wegen eines durch 
Cüssen-Eingriffe geseczten Cassen, Rests,
	        
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