Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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II. Verfuͤgungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
1. Des evangelischen Censistorium. 
Schul-Conferenz-Direktoren in der Didcese Besigheim betreffend. 
An die Stelle des Diakonus Klein- 
mann zu Bönnigheim, den man unter 
Bezeugung der Zufriedenheit mit seiner 
Dienstleistung wegen Kränklichkeit der 
Stelle eines Schul-Conferenz-Direktors 
enthoben hat, ist der Pfarrer Nl. Fleisch= 
mann zu Freudenthal zum Schul-Confe- 
renz-Direktor des obern Bezirks der Dioͤ- 
cese Besigheim ernannt und zum Confe- 
renzorte ihm die Stadt Besigheim ange- 
wiesen worden. 
Stuttgart den 6. Februar 1824. 
Waächter. 
2. Des katholischen Kirchenraths. 
a) Die Einrichtung der Gesuche um Schuldiene, den zu denselben zu erstaktenden Beibericht, und das 
von der Schul-Commission auszustellende Zeugniß betreffend. 
Rach der bestehenden Einrichtung liegt 
es in der Wahl der gesehlich befähigten 
Schul-Provisoren und Lehrer, ob sie sich 
um Anstellung oder Beförderung auf Schul- 
dienste Königlichen Patronats entweder im 
Allgemeinen oder erst binnen vier Wochen 
nach erfolgter Bekanntmachung der Erle- 
digung um einen solchen Dienst insbeson- 
dere bei dem katholischen Kirchenrath mel- 
den wollen. · 
Man findet sich veranlaßt, die dießfall- 
sigen Vorschriften sowohl für die Bewer- 
ber als für die Schulkommissionen und 
Schul-Inspektoren in eine Uebersicht stellen. 
1) Jede Eingabe muß enthalten: 
den Tauf= und Geschlechts-Ramen des 
Bittstellers, den Charakter und Aufent- 
haltsort, den Geburts= und Vater- 
Ort, das Jahr und den Tag der 
Geburt; wann, wo und bei wem der 
Bittsteller zum Schulfach gebildet 
worden sey; serner das Datum des 
Provisorats-Debrets, oder wenn der 
Bewerber schon vor der Staats-Ver- 
dnderung eine proviforische Anstel- 
lung hatte, das Jahr und den Tag 
terselben, das Datum und Resultat 
der ersten Dienstprüsung; ob der
	        
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