Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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3. Ehegerichtlicher Senat. 
Den 2). Obtober wurde geschieden 
Der Säckler Philipp Bernhard Wittel, 
von Reutlingen, Kl., von Eliläbeth, 
geb. Hummel von da, Bekl., wegen be- 
harrlicher Weigerung der Bett. in Fort, 
esung der Ehe, unter Verurihelluns 
derselben in die Kosten. « 
—"lll.Gerlcht8h'offurden Jaxt-Kreiö. 
i..C-r-t.minal-Senax. 
Auf den Grund einer vor dem O. A. Ge- 
richte Welzheim verhandelten Untersu- 
chung, wurde vermoͤge Beschlusses vom 
11., eroͤffnet den 13. Septeinber, Frie- 
drich Trautwein, von Besigheim, 
wegen Luͤgens vor Gericht und wieder- 
holten Vaglrens, in Betracht der schon 
früher vielfach erstandenen Strafen, zu 
einjähriger Arbeitshausstrase nebst 
einem Wlillkomm von 40°0 Stock- 
streichen, so wie zur Bezahlung sämt- 
licher Kosten verurthellt. (d. 2. Okt.) 
Durch Beschluß vom 24., eröffnet den 
17. August, wurde Jakob Friedrich Risi, 
von Hall, wegen dreier kleinen einfachen 
und eineß großen Diebstahls, welche im 
rechrlichen Sinne den dritten Diebstahl 
bilden, so wie'wegen thätlicher Wider= 
setzlichkeit gegen den Damnistkaten bei 
seiner Ergreifung nach verübtem Dieb- 
stahl zu einer fünfzehenmonatlichen 
Arbeitshausstrafe und einem Will- 
# 
4. Gegen Carl Falkenstein, 
komm von 40 Stockstreichen verur- 
theilt, (d. 3. Okober.) 
dvon 
Schorndorf, wurde durch Beschluß vom 
18., eröffnet den z2. September, wegen 
eines zwar kleinen, aber als Hauêtdiel= 
stahl ausgezeichneten Diebstahls und we- 
gen wiederholten Vagirens, neten ver 
Bezahlung sämtlicher Kosten und dem 
Ersas des noch nicht vergüte#ten Scha- 
dens, eine sechsmonatlichs Arbeits- 
hausstrafe ausgesprochen. (d. 5. Ok- 
tober.) 
. Durch Erkenntniß vom 26., eroͤffnet 
den 28. September, wurde der- Fude 
Loͤw Jonas, von Aufhausen, O. A. 
Neresheim, wegen eines großen und 
qualificivten an — dem Oobttesdienste sei- 
ner Glaubens-Genossen gewidmeten Ge- 
genständen verübten Diebstahls zu einer 
sechsmonatlichen Arbeitshausstrafe 
und zu Bezahlung aller Kosten verur-
	        
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