Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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zucht, neben der Verbindlichkeit zum Er- 
saße sämrlicher in dieser Untersuchungs- 
sache erlaufenen, so wie der etwaigen Kur- 
Kosten,zu einer vierjährigen Festungs- 
Arbeitsstrafe verurtheilt; überdies, für 
den Fall, da ein bleibender Schaden 
als Folge der erlittenen Mißhandlung 
sich ergeben sollte, ein weiterer Straf- 
Zusaß vorbehalten. (d. 19. Oktober.) 
18. Auf den Grund einer bei dem O. A.Ge- 
richt Aalen gepflogenen Untersuchung, 
wurde vermöge Beschlusses vom 9., er- 
öffnet den : r. Obtober, Johanne Krauß, 
von Kaisersbach, O. A. Welzheim, we- 
gen Fälschung, wiederholter Ueberschrei- 
tung ihrer Confination und Lügen vor 
Gericht, zu einer fünfmonatlichen 
Arbeitshausstrafe, se wie zum Ersaße 
sämtlicher Arrest-Azungs= und Unter- 
suchungs= Kosten verurtheilt. (d. 19. 
Oktober.) 
#9. Auf den Grund der vor dem O. A.Ge- 
richt Ellwangen verhandelten Unterfu- 
chung, wurde durch Erkenntniß vom 3., 
erdffnet den 14. August, der Geistlichen= 
Verwaltungs-Amts-Verweser Hauff, 
von Ellwangen, wegen der ihm zu Last 
sallenden, wenigstens mittelbaren Bei- 
hülfe zu dem von dem Juden Selig- 
mann Löw in Oberndorf und Consorten 
mit den Stiftungs,= Geldern gewerbs- 
mäsßig getriebenen grotzen Wucher, we- 
geu großer Nachläßigkeit in Berechnung. 
von Zinsen zum Schaden seiner Amts- 
kasse, wegen unerlaubter Geschenk-An- 
nahme bei dem Ausleihen von Cassen- 
Geldern, so wie wegen wissentlicher 
Begünftigung eines von dem gedachten 
Juden gegen das bestehende Verbot ab- 
geschlossenen Gutskaufs, von seinem 
provisorisch bekleideten Amte eines geist- 
lichen Verwalters in Ellwangen, ent- 
fernt, und zu dreimonatlichem 
Festungs-Arrest verurtheilt, auch rück- 
sichtlich der Verbindlichkeit zum Ersatze 
des gestifteten Schadens und der ausge- 
gangenen Untersuchungs-Kosten das 
Angemessene verfüzt. (d. 7. Oktober.) 
#8 Durch Beschluß vom 29. August, er- 
öffnet den 3. September, wurde der ge- 
wesene Gemeinde= Pfleger Matthäus 
Bolk, von Oberkessach, O. A. Künzels- 
au, wegen der Eigenmächtigkeit, mit 
welcher er zuerst ein vermeintliches Gut- 
haben sich selbst bezahlt machte, nach- 
her aber einen Cassen-Defekt durch Heim- 
zahlung von Passiv-Capitalien der Ge- 
meinde deckte, so wie wegen eines durch 
sehr unordentliche und nachlätzige Rech- 
nungsführung entstandenen, jedoch so- 
gleich ersehten Cassen-Rests, zu einer 
Geldstrafe von fünfzehen Reichs-
	        
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