Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

tersburg ausgewechselt worden sind, der 
Erbschaft-Abzug zwischen den beiderseitigen 
Staaten in der Art aufgehoben worden ist, 
daß derselbe nicht nur in allen künftigen, 
sondern auch in den früher eingetretenen 
Fällen, seweit die Staats-Kasse ihn an 
gedachtem 31. Oktober vorigen Jahrs nicht 
bereits wirblich bezogen hatte, nicht mehr 
erhoben werden solle: so wird solches hie- 
mit unter Beziehung auf die Landes-Ord- 
nung Tit. V und die Instruktion vom 12. 
Juli 16:3 zur Nachricht und Nachachtung 
bekannt gemacht. 
Stuttgart den 4. Januar 18-5. 
Beroldingen. Schmidlin. 
C.) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Patent für die Verfertigung von Gewchrschldssern. 
Seine Königliche Majestät haben- 
vermöge höchster Entschließung vom 9. des 
laufenden Monats dem Büchsenmacher 
Friedrich Lauer zu Ludwigsburg ein Pa- 
tent für die von ihm nach einer eigenthüm- 
lichen Fabrikationsweise verfertigten Ge- 
wehrschlösser auf die Dauer von sechs Jah-= 
ren zu ertheilen geruht. 
Stuttgart den 31. December 1824. 
Schmidlin. 
b) Verlegung des Dekanat-Amtsfitzes von Ingelfingen nach Künzelsau. 
Da nunmehr der evangelische Dekan im 
Oberamt Künzelsau seinen Wohnsitz in 
Künzelsan hat, so haben Seine König- 
liche Majestät durch höchste Entschlie- 
Khung vom 31. v. M. gnädigst verfügt, daß 
die bisherlge Beuennung „Dibzese Ingel- 
fingen“ mit der „Dibzese Künzelsau“ ver- 
tauscht werde. 
Stuttgart den 5. Januar 18-5. 
Schmidlin.
	        
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