haupt alle im Jahre 1804 geborne Juͤnglinge,
denen keine besondere Ladung zukommen
sollte, hierdurch oͤffentlich vorgeladen
werden.
Fuͤr diejenigen, welche nicht erscheinen,
wird das Loos durch Andere gezogen, und
von Jedem, der es unterlaͤßt, die Befreiung
von der Aushebung, die ihm zu statten
kommt, entweder selbst oder durch Andere
bei seinem Oberamt anzufuͤhren, wird
vorerst angenommen, daß er keine Befreiung
anzusprechen habe.
Da nun die vorlaͤufige Pruͤfung der
Befreiungsgruͤnde den Zweck hat, die
Militaͤr-Pflichtigen uͤber das, was ihnen
zu beweisen obliegt, zu belehren, so haben
die Nichterscheinenden sich selbst zuzuschreiben,
wenn sie, aus Mangel an dieser Belehrung,
sich an dem ihnen obliegenden
Beweise versäumen würden.
Stuttgart den 10. Januar 16-5.
Kapff.
E.) Der Organisations-Vollziehungs-Commission.
Die Einsendung der tabellarischen Berichte der Mitglieder vom Schreiber-Stande betreffend.
Da die in dem Aufrufe der Organisations-Vollziehungs
-Commission vom 22.
November v. J. an die geprüften und nicht
definitio angestellten Mitglieder vom
Schreiber= Stande festgesehte Frist von
sechs Wochen zur Angabe ihrer persönlichen
Verhältnisse nunmehr abgelaufen
ist; so wird hiemit zu allgemeiner Kenntniß
gebracht, daß vom heutigen Tage an
keine dergleichen Eingaben mehr angenommen
werden.
Stuttgart den 10. Januar 1875.
Maucler.
Dienst-Erledigungen.
Durch die Beförderung des Sekretärs
Gaul ist bei der Regierung des Jart--Kreises
eine Sekretärs-Stelle mit dem
normalmäßigen Gehalre von ZBoo fl. in Erledigung
gekommen. Die Bewerber um
dieselbe haben sich binnen vier Wochen
bei der gedachten Kreis-Regierung zu
melden.