Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

haupt  alle  im  Jahre  1804  geborne  Juͤnglinge,
  denen  keine  besondere  Ladung  zukommen
  sollte,  hierdurch  oͤffentlich  vorgeladen
  werden.

Fuͤr  diejenigen,  welche  nicht  erscheinen,
wird  das  Loos  durch  Andere  gezogen,  und
von  Jedem,  der  es  unterlaͤßt,  die  Befreiung
von  der  Aushebung,  die  ihm  zu  statten
kommt,  entweder  selbst  oder  durch  Andere
bei  seinem  Oberamt  anzufuͤhren,  wird
vorerst  angenommen,  daß  er  keine  Befreiung

  anzusprechen  habe.

Da  nun  die  vorlaͤufige  Pruͤfung  der
Befreiungsgruͤnde  den  Zweck  hat,  die
Militaͤr-Pflichtigen  uͤber  das,  was  ihnen
zu  beweisen  obliegt,  zu  belehren,  so  haben
die  Nichterscheinenden  sich  selbst  zuzuschreiben,
  wenn  sie,  aus  Mangel  an  dieser  Belehrung,
  sich  an  dem  ihnen  obliegenden
Beweise  versäumen  würden.

Stuttgart  den  10.  Januar  16-5.

Kapff.

E.)  Der  Organisations-Vollziehungs-Commission.

Die  Einsendung  der  tabellarischen  Berichte  der  Mitglieder  vom  Schreiber-Stande  betreffend.

Da  die  in  dem  Aufrufe  der  Organisations-Vollziehungs
  -Commission  vom  22.
November  v.  J.  an  die  geprüften  und  nicht
definitio  angestellten  Mitglieder  vom
Schreiber=  Stande  festgesehte  Frist  von
sechs  Wochen  zur  Angabe  ihrer  persönlichen

  Verhältnisse  nunmehr  abgelaufen
ist;  so  wird  hiemit  zu  allgemeiner  Kenntniß
  gebracht,  daß  vom  heutigen  Tage  an
keine  dergleichen  Eingaben  mehr  angenommen
  werden.
Stuttgart  den  10.  Januar  1875.
Maucler.

Dienst-Erledigungen.

Durch  die  Beförderung  des  Sekretärs
Gaul  ist  bei  der  Regierung  des  Jart--Kreises
  eine  Sekretärs-Stelle  mit  dem
normalmäßigen  Gehalre  von  ZBoo  fl.  in  Erledigung

  gekommen.  Die  Bewerber  um
dieselbe  haben  sich  binnen  vier  Wochen
bei  der  gedachten  Kreis-Regierung  zu
melden.