.) ob und welche Unterstügung sie wäh-
rend ihreo Aufenthalts am Seminar
von Stiftungen, Verwandten oder
andern Wohlthätern zu hoffen haben.
Hiebei wird zugleich bemerkt, daß kein
Benefiz die Summe von ö5o fl. übersteige
und daß von jeder Aufnahme-Elasse nur 3:
Zöglinge Benefizien erhalten, wovon 10
sfür die ganze dreijäbrige Lehrzeit, 10 blos
auf Jahre, und #2 nur auf das leste
415
Jahr unterstützt werden, von den Leßtern
aber : nur je 40 fl. empfangen können.
Sämtliche Dekane werden hiemit beauf-
tragt, diese Verfügung in ihren Diöcesen
genau bekannt zu machen und bei jeder
Eingabe genau darauf zu achten, daß die
hier bemerkten Bedingungen vollständig
erfüllt werden.
Stuttgart, den 1 2. Juli 1835.
Wchter.
Des katholischen Kirchenraths.“
Bekanntmachung, die Anmeldung um die Aufnahme in das kacholische Schullehrer= Seminar zu
Gmünd betreffend.
Olejenigen katholischen Schul, Incipien=
ten von den Jahren 18:5 und 1834, welche
in das Schullehrer, Seminar zu Gmünd
ausgenommen werden wollen, haben sich
unter Beobachtung der 99. 10, 11 und 12
der organischen Statuten vom 13. Januar
d. J. (Reg. Blatt S. z2), woferne dieses
nicht bereits geschehen waͤre, nunmehr binnen
drei Wochen bei dem kathol. Kirchenrath
zu melden. Die Inciplenten vom Jahre
183 haben einen, und jene vom Jahre
#634 zwei Lehrcurse im Seminar zuzu-
bringen. Die Unkosten mögen sich im er-
sten Jahre für jeden auf vo bis 30 fl. be-
laufen; die dürftigsten und würdigsten Se-
minaristen werden hiezu einen maßigen
Beitrag aus der Staats- Kasse erhalten.
Diejenigen Incipienten, welche auf diese
Meldung nicht besonders zurückgewiesen
werden, haben sich unter Beobachtung des
K. :4 der oben erwähnten Bestimmungen
an dem noch beseonders bekannt zu machen-
den Tag in dem Seminar einzufinden,
und neben anständiger Kleidung und Leib-
wäsche, ein Bett mit doppeltem Ueberzug
und Strohsack mitzubringen.
Stuttgart den 3:. Juli 185.
Camerer.