Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

.) ob und welche Unterstügung sie wäh- 
rend ihreo Aufenthalts am Seminar 
von Stiftungen, Verwandten oder 
andern Wohlthätern zu hoffen haben. 
Hiebei wird zugleich bemerkt, daß kein 
Benefiz die Summe von ö5o fl. übersteige 
und daß von jeder Aufnahme-Elasse nur 3: 
Zöglinge Benefizien erhalten, wovon 10 
sfür die ganze dreijäbrige Lehrzeit, 10 blos 
auf Jahre, und #2 nur auf das leste 
415 
Jahr unterstützt werden, von den Leßtern 
aber : nur je 40 fl. empfangen können. 
Sämtliche Dekane werden hiemit beauf- 
tragt, diese Verfügung in ihren Diöcesen 
genau bekannt zu machen und bei jeder 
Eingabe genau darauf zu achten, daß die 
hier bemerkten Bedingungen vollständig 
erfüllt werden. 
Stuttgart, den 1 2. Juli 1835. 
Wchter. 
Des katholischen Kirchenraths.“ 
Bekanntmachung, die Anmeldung um die Aufnahme in das kacholische Schullehrer= Seminar zu 
Gmünd betreffend. 
Olejenigen katholischen Schul, Incipien= 
ten von den Jahren 18:5 und 1834, welche 
in das Schullehrer, Seminar zu Gmünd 
ausgenommen werden wollen, haben sich 
unter Beobachtung der 99. 10, 11 und 12 
der organischen Statuten vom 13. Januar 
d. J. (Reg. Blatt S. z2), woferne dieses 
nicht bereits geschehen waͤre, nunmehr binnen 
drei Wochen bei dem kathol. Kirchenrath 
zu melden. Die Inciplenten vom Jahre 
183 haben einen, und jene vom Jahre 
#634 zwei Lehrcurse im Seminar zuzu- 
bringen. Die Unkosten mögen sich im er- 
sten Jahre für jeden auf vo bis 30 fl. be- 
laufen; die dürftigsten und würdigsten Se- 
minaristen werden hiezu einen maßigen 
Beitrag aus der Staats- Kasse erhalten. 
Diejenigen Incipienten, welche auf diese 
Meldung nicht besonders zurückgewiesen 
werden, haben sich unter Beobachtung des 
K. :4 der oben erwähnten Bestimmungen 
an dem noch beseonders bekannt zu machen- 
den Tag in dem Seminar einzufinden, 
und neben anständiger Kleidung und Leib- 
wäsche, ein Bett mit doppeltem Ueberzug 
und Strohsack mitzubringen. 
Stuttgart den 3:. Juli 185. 
Camerer.
	        
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