Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

448 
Daß diese Verpfaͤndung mit den vorslehenden Unterschriften auch in tem Unter- 
pfands-Buche eingetragen seye, beurkundet dem 
der Rathsschreiber 
Die Aechtheit dieser Urkunde bezeugt 
(I. S.) Oberamts-Richler 
  
E. 
, Formular 
für eine Cautions = Urkunde eines Pächters, wenn derselbe durch Ver- 
pfändung fremder Liegenschaften und unter Bürgschaft eines Dritten 
Sicherheit leistet. 
  
Nachdem ich Endes-Unterzogenenzuuu .. Oberamts . . 
vermögegnädigstgenehmigtenVertragsvom....denPachtveszurK.Ca- 
meraliVerwaltung....gehörigen....aufdieIah1-evon. . 
bisdahin....füreinenjährlichenPachtfchillingvon....übernom- 
men, und nunmehr fuͤr alles, was ich vermoͤge dieses Pacht-Vertrags auf irgend 
eine Weise schuldig werden wuͤrde, eine Special-Caution von 
mit meiner Chegattin in geseblich rechtebräftiger Form einzulegen habe: 
So seht statt unserer, da wir selbst die genannte Special-Caution mit liegen- 
den Gütern zu leisten nicht im Stande sind, der gleichfalls unterzeichnete Bürge XN. 
neben Uebernahme der Verbindlichkeit, für den Gesammt-Betrag der Forderungen 
der K. Staats-Casse aus diesem Pacht-Vertrage als Selbstschuldner zu haften, fol- 
gende einzelne Gütersüücke 
dem K. Cameral= Amt mit der rechtlichen Wirkung ein, daß dasselbe wegen aller 
liquiden Forderungen, welche es an mich den Pächter vermöge dieses Pacht-Vertrags 
zu machen haben möchte, diese Unterpfänder anzugreifen, und sich davon um Haupt-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.