Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

und einem Einkommen von 712 fl. nach 
Etats-Preisen, haben sich innerhalb drei 
Wochen unter Angabe ihrer persoͤnlichen 
Verhältnisse bei dem evangelischen Consi- 
storium zu melden. 
6) Die katholische Pfarrstelle in Neu- 
hausen, Oberamts Eßlingen, und das 
damit zeitlich verbundene Dekanatamt 
Stuttgart, wird wieder beseht werden. 
Die Pfarrei degreift den Pfarrort und die 
in den umliegenden evangelischen Orten 
wohnenden Katholiken, zusammen 2056 
Pfarrgenossen, und gewährt, nach Abzug 
der Ausgabe auf den Dekanats-Vikar, 
an Güterertrag, Zehnten, Grundgefällen, 
Kayalzinsen, Besoldungen und Gebühren 
eln Einkommen von 32oo fl. Die Geist- 
lichen, welche sich um diese vereinigte Stelle 
insbesondere bewerben wollen, haben ihre 
Meldung vorschriftmäßig binnen vier Wo- 
chen an den katholischen Kirchenrath ein- 
zuschicken. 
7) Die erledigte katholische Pfarrei 
Unterbbbingen, Oberamts und Deka- 
nats Gmünd, begreift nebst dem Pfarr- 
ort das Filial Oberböbingen und vier Höfe, 
zusammen mit 655 Pfarrgenossen, und 
gewährt an Garten= und Wiesen-Ertrag, 
Klein= 2c. Zehnten, Kapitalzinsen, Besol= 
dungen und Gebühren ein Einkommen don 
boo fl. 
661 
"3) Die erledigte katholische Pfarrei Ju- 
stingen, Oberamts Münsingen und De- 
kanats Zwiefalten, begreift den Pfarrort 
mit vier Höôfen und zwel Filialdörfern, zu- 
sammen mit 136· Pfarr= Genossen und 
mit drei Orts Schulen. Das Einkommen 
belauft sich an Gartennußen, Blutzehnten, 
Besoldungen und Gebühren auf 930 fl. 
Die Geistlichen, welche sich um eine der zu 
7 und 8 genannten Stellen insbesondere 
melden wollen, haben ihre Bittschrift bin- 
nen vier Wochen vorschriftmäßig an den 
katholischen Kirchenrath einzugeben. 
9) Das neu errichtete Präzeptorat in 
Weil der Stadt gewährt neben einer 
freien Wohnung ein Einkommen von boofl. 
an Geld, wozu noch das Schulgeld von 
1 fl. 50 kr. vierteljährig für jeden Schüler 
kommt. — Da mit dieser Lehrstelle der- 
zeit keine kirchliche Verrichtung verbunden 
ist, so beschränken sich die Pflichten des 
Präzeptors blos auf den Unterricht in 
den gewöhnlichen Lehrgegenständen einer 
nledern lateinischen Schule. — Die Be- 
werber um diese Stelle, unter welchen be- 
sonders auf jene Rücksicht genommen wer- 
den wird, welche auch Unterricht in der 
französischen Sprache zu geben im Stande 
sind, haben ihre Eingaben innerhalb drei 
(Wochen an den Studienrath einzureichen. 
10) In dem Waisenhaus zu Weingar- 
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