und einem Einkommen von 712 fl. nach
Etats-Preisen, haben sich innerhalb drei
Wochen unter Angabe ihrer persoͤnlichen
Verhältnisse bei dem evangelischen Consi-
storium zu melden.
6) Die katholische Pfarrstelle in Neu-
hausen, Oberamts Eßlingen, und das
damit zeitlich verbundene Dekanatamt
Stuttgart, wird wieder beseht werden.
Die Pfarrei degreift den Pfarrort und die
in den umliegenden evangelischen Orten
wohnenden Katholiken, zusammen 2056
Pfarrgenossen, und gewährt, nach Abzug
der Ausgabe auf den Dekanats-Vikar,
an Güterertrag, Zehnten, Grundgefällen,
Kayalzinsen, Besoldungen und Gebühren
eln Einkommen von 32oo fl. Die Geist-
lichen, welche sich um diese vereinigte Stelle
insbesondere bewerben wollen, haben ihre
Meldung vorschriftmäßig binnen vier Wo-
chen an den katholischen Kirchenrath ein-
zuschicken.
7) Die erledigte katholische Pfarrei
Unterbbbingen, Oberamts und Deka-
nats Gmünd, begreift nebst dem Pfarr-
ort das Filial Oberböbingen und vier Höfe,
zusammen mit 655 Pfarrgenossen, und
gewährt an Garten= und Wiesen-Ertrag,
Klein= 2c. Zehnten, Kapitalzinsen, Besol=
dungen und Gebühren ein Einkommen don
boo fl.
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"3) Die erledigte katholische Pfarrei Ju-
stingen, Oberamts Münsingen und De-
kanats Zwiefalten, begreift den Pfarrort
mit vier Höôfen und zwel Filialdörfern, zu-
sammen mit 136· Pfarr= Genossen und
mit drei Orts Schulen. Das Einkommen
belauft sich an Gartennußen, Blutzehnten,
Besoldungen und Gebühren auf 930 fl.
Die Geistlichen, welche sich um eine der zu
7 und 8 genannten Stellen insbesondere
melden wollen, haben ihre Bittschrift bin-
nen vier Wochen vorschriftmäßig an den
katholischen Kirchenrath einzugeben.
9) Das neu errichtete Präzeptorat in
Weil der Stadt gewährt neben einer
freien Wohnung ein Einkommen von boofl.
an Geld, wozu noch das Schulgeld von
1 fl. 50 kr. vierteljährig für jeden Schüler
kommt. — Da mit dieser Lehrstelle der-
zeit keine kirchliche Verrichtung verbunden
ist, so beschränken sich die Pflichten des
Präzeptors blos auf den Unterricht in
den gewöhnlichen Lehrgegenständen einer
nledern lateinischen Schule. — Die Be-
werber um diese Stelle, unter welchen be-
sonders auf jene Rücksicht genommen wer-
den wird, welche auch Unterricht in der
französischen Sprache zu geben im Stande
sind, haben ihre Eingaben innerhalb drei
(Wochen an den Studienrath einzureichen.
10) In dem Waisenhaus zu Weingar-
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