wirthschaftlichen Sinne berechnet seyn.
Sie wird nicht blos Gegenstände der sch-
nen und bildenden Künste, sondern auch
und mit gleichem Rechte die Produkte der
technischen Industrie umfassen; sie wird
nicht blos dem Höchsten und Schönsten
in jedem Industrie-Zweige, sondern auch
und mit gleichem Anspruch auf die Aner-
kennung ihres innern Werthes den Fabri-
katen der mittlern und vergleichungsweise
geringern Sorten gedffnet seyn, wenn nur
auch diese in ihrer Art vollkommen, und
mithin für den größern Verkehr von ent-
schiedenem Werthe sind. Denn nicht die
Höhe des Verkaufs-Preises, sondern die
Güte und Schönheit der Waare im Ver-
häl'niß zum Preise bestimmt den Werth
der Fabrikate; es gibt keine Kunst, kein
Gewerbe, kein Handwerk, das nicht der
Vervollkommnung fähig und würdig wäre.
Es weroen demnach alle vaterländischen
Künstler, Fabrikantee##Hanwerrer
eingeladen, an der im April 132y erst-
mals wiederkehrenden Ausstellung durch
Einsendung gelungener Probenihres Kunst,
fleißzes Theil zu nehmen, und diese Ein-
sendungen mit einer möglichst genauen
Beschreibung der zur Ausstellung bestimm-
ten Artikel, der unterscheidenden Merk-
male und eigenthümlichen Vorzüge dersel-
ben, auch, wo es thunlich ist, wit einem
zur Aufnahme in ein stehendes Produkten-
Kabinet geeigneten Muster zu begleiten.
Sehr erwünscht wird es der Regierung
sepn, wenigstens von den ins Große ar-
beitenden Fabrikanten und Handwerkern,
neben der kaum erwähnten Beschreibung
ihrer Fabrikate zugleich nähere Notizen
über den Betrieb ihrer Fabrikation in
bistorischer, topographischer, statistischer,
merkantilischer und technologischer Bezie-
hung, über die seitherigen Erfolge ihrer
Bemühungen und über die Hindernisse,
welche denselben im Wege stehen, zu er-
halten, um hievon bei Berathung der
Mittot ·. Wege zu Beseitigung der einer
weitern Entwicklung der National-In-
dustrie entgegenstehenden Schwierigkeiten
sachdienlichen Gebrauch machen zu koͤnnen.
Stuttgart den 26. Januar 18-5.
Schmidlin.
:. Des katholischen Kirchenrathe.
a) Die dießjährige Dienst-Prüfung der katholischen Gestlichen betreffend.
Die Dienstprüfung der katholischen Geist-
lich. n für Kirchenstellen ist im laufenden
Jahre auf den 14. Juni und die folgenden
Tage festgeseßt.