rer und oͤffentlicher Injurien zu vier-
monatlicher Festungsstrafe und zu
Bezahlung der Untersuchungs= Kosten
verurtheilt. (d. 4. Dec.)
6. In der Untersuchungssache von demselben
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Ersminalamte wurde durch Erkenntniß
vom 2., erdffnet den y. December, Rosine
Schloz, von Baltmannsweiler, O.A.
Schorndorf, wegen eines großen Haus-
Diebstahls zu siebenmonatlicher Ar-
beitshausstrase und zu Bezahlung
der Untersuchungs-Kosten verurtheilt.
(d. 11. Dec.)
. In der Untersuchungssache von dem
O. A. Gerichte Besigheim wurde durch
Erkenntniß vom 323., eröffnet den 18.
November, Michael Schaible, von
Agenbach, O.A. Calw, wegen wieder-
holten im rechtlichen Sinne fünften und
qualisicirten Diebstahls zu achtzehen-
monatlicher Festungs-Arbeits-
strafe und zu einer Züchtigung von
à5 Stockstreichen so wie zu Bezah-
lung der Untersuchungs-Kosten verur-
theilt. (d. 24. Dec.)
In der Untersuchungssache von dem
1.H.A. Gerichte Ludwigsburg wurde durch
Erkenntniß vom 37. November, eröff-
net den 4. December, Wilhelm Büh-
ler, von Poppenweiler, wegen betrüg-
lichen Ankaufs eines Pferdes und eines
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weitern Betrugs= Vesuchs mittelst Fäl-
schung einer ôf #ntlichen Urkunde, so
wie wegen Vaßirens und einer Scorta=
tion zu zehenmonatlicher Festungs=
Arbeitsstrafe, zum Ersaße des Scha-,
dens und der Untersuchungs-Kosten
verurtheilt. (d. 14. Dec.)
. In der Untersuchungssache von dem
Criminalamte Stuttgart wurde durch
Erkenntniß vom 29. November, eröff-
net den 4. December, Juliane Dorothee
Hoͤh, von Mußberg, O. A. Stuttgart,
wegen wiederholten verbotswidrigen Ein-
tritts in die Residenz. Stadt Sturtgart,
wiederholter gewerbsmäßiger Unzucht
daselbst und wiederholten Vagirens zu
fünfzehenmonatlicher Arbeits-
hausstrafe und zu Bezahlung der Un-
tersuchungs-Kosten verurtheilt. (d. 14.
December.)
„lo. In der Untersuchungssache von dem
O.A.Gerichte Stuttgart wurde durch
Erkenntniß vom 29. November, eröff.
net den 4. December, Georg Adam
Finkbeiner, von Göttelfingen, O. A.
Freudenstadt, wegen wiederholten Dieb-
stahls, so wie wegen Vagirens und Bet-
telns zu viermonatlicher Festungs=
Arbeitsstrafe und zu Bezahlung der
Hälfte der Untersuchungs-Kosten ver-
urtheilt. (d. 4. Dec.)