Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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uͤben zu duͤrfen: so fuͤgen Wir solches andurch zu wissen, und befehlen Unseren 
Landesstellen und Behoͤrden, sich in eintretenden Faͤllen hienach zu achten. 
ng 
Gegeben Stuttgart den 28. - 18:6. E 
Wilhel m. 
Der Justiz-Minister: 
Freiherr von Maucler. 
Der provisorische Chef des Departements des Innern: 
von Schmidlin. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats-Sekretär, .n— 
Vellnagel. 
.) Ordens= Verleihung. 
Seine Königliche Majestät haben, nach gnädigstem Dekrete an den Ordens- 
Vice-Kanzler, unter dem 19. d. M. dem Fürsten von Salm, Reifferscheid-Kraur- 
heim das Großbreuz des Ordens der Württembergischen Krone zu verleihen geruht. 
C.) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 15. d. M. 
dem K. Baiern'schen Kammerherrn Georg v. Cotta auf sein Ansuchen die Erlaubniß 
zu ertheilen geruht, das von dem Malteser-Ordens-Kapitel zu Catanea ihm ver- 
liehene Kreuz dieses Ordens anzunehmen und zu tragen. 
D.) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom #20. v. M. die 
erledigte Ober-Revisors-Stelle bei dem K. Ober-Tribunal dem Laffir des Regie- 
rungs-Blatts, Buchhalter Groß, und 
die hiedurch in Erledigung gekommene Stelle eines ——0* und. Cassiers 
bei der Anstalt des Regierungs-Blatts dem Pupillen · Altuar Kirn in Eruttgart, 
auch · #
	        
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